EQS-Adhoc
Deutsche Konsum REIT-AG: Begebung einer nachrangig besicherten Wandelanleihe über EUR 10 Millionen unter Ausschluss des Bezugsrechts
- Begebung einer Wandelanleihe über EUR 10 Mio.
- Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen
- Nettoemissionserlös für Unternehmensfinanzierung verwendet
EQS-Ad-hoc: Deutsche Konsum REIT-AG / Schlagwort(e): Anleihe Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) |
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Potsdam, Deutschland, 5. April 2024 – Der Vorstand der Deutsche Konsum REIT-AG („Gesellschaft“) (ISIN: DE000A14KRD3 | WKN: A14KRD | Börsenkürzel: DKG) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, unter teilweiser Ausnutzung der von der ordentlichen Hauptversammlung am 11. März 2021 erteilten Ermächtigung eine nachrangig besicherte Wandelanleihe über einen Gesamtnennbetrag von EUR 10 Millionen zu begeben. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft wurde ausgeschlossen. Zur Zeichnung und Übernahme der Teilschuldverschreibungen der Wandelanleihe („Teilschuldverschreibungen“) wurden ausschließlich zwei institutionelle Investoren zugelassen.
Die Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 werden zu 98,5 % des Nennbetrags, d.h. EUR 985,00, ausgegeben und mit einem Zinssatz von 12 % p.a. verzinst, der vierteljährlich zahlbar ist. Sie sind am 5. Oktober 2025 zum Nennbetrag zur Rückzahlung fällig, sofern sie nicht vorher gewandelt oder zurückgezahlt wurden.