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     153  0 Kommentare Swiss Steel Holding AG gibt das Ergebnis ihres Bezugsrechtsangebots bekannt - Seite 2




    Medienmitteilung (PDF)

    Über Swiss Steel Group

    Swiss Steel Group mit Hauptsitz in Luzern (Schweiz) gehört zu den weltweit führenden Produzenten von Spezialstahl-Langprodukten. Dank des ausschliesslichen Einsatzes von Stahlschrott in Elektrolichtbogenöfen zählt die Gruppe zu den europaweit relevantesten Unternehmen in der Kreislaufwirtschaft und ist im Bereich nachhaltig produziertem Stahl – Green Steel – unter den Marktführern. Swiss Steel Group verfügt über eigene Produktions- und Distributionsgesellschaften in über 30 Ländern und bietet über ihre starke Präsenz vor Ort eine breite Palette individueller Lösungen in den Bereichen Edelbaustahl, rostfreiem Stahl und Werkzeugstahl an. Swiss Steel Group ist an der SIX Swiss Exchange kotiert, erwirtschaftete einen Umsatz von rund EUR 3.2 Mrd. im Jahr 2023 und verfügt über eine Belegschaft von rund 8’800 Mitarbeitenden.

    Zukunftsgerichtete Aussagen

    Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Diese Mitteilung ist weder ein Prospekt im Sinne des Schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes noch ein Prospekt gemäss irgendeinem anderen anwendbaren Gesetz. Kopien dieser Mitteilung dürfen nicht in oder aus Jurisdiktionen versandt oder anderweitig verteilt werden, wo dies von Gesetzes wegen eingeschränkt oder verboten ist. Die in dieser Mitteilung enthaltene Information stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion dar, in der dies vor Registrierung (oder Gewährung einer Ausnahme davon) oder sonstigen Handlungen gegen wertpapierrechtliche Bestimmungen verstossen würde. Das Angebot und die Kotierung von Wertpapieren erfolgt ausschliesslich auf der Grundlage eines veröffentlichten Prospekts, der von der zuständigen Prüfstelle zu genehmigen ist.

    Diese Mitteilung stellt Werbung gemäss Artikel 68 des Schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes dar. Bei dieser Werbung handelt es sich um Mitteilungen an Anleger, mit denen deren Aufmerksamkeit auf Finanzinstrumente gelenkt werden soll. Anlageentscheide in Bezug auf Wertpapiere sollten nicht auf der Grundlage dieser Werbung getroffen werden.

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