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     141  0 Kommentare Games Global kündigt Einreichung der Registrierungserklärung für den geplanten Börsengang an

    Games Global Limited ("Games Global"), ein führender Entwickler, Vertreiber und Vermarkter von innovativen Online-Glücksspielinhalten im Casino-Stil und integrierten Business-to-Business-Lösungen für iGaming-Betreiber weltweit, gab heute bekannt, dass das Unternehmen bei der U.S. Securities and Exchange Commission ("SEC") eine Registrierungserklärung auf Formular F-1 für einen geplanten Börsengang seiner Stammaktien eingereicht hat. Der Zeitpunkt des Angebots, die Anzahl der anzubietenden Aktien und die Preisspanne für das geplante Angebot wurden noch nicht festgelegt. Games Global hat die Notierung seiner Stammaktien an der New Yorker Börse unter dem Symbol "GGL" beantragt.

    J.P. Morgan, Jefferies und Macquarie Capital fungieren als gemeinsame Konsortialführer für das geplante Angebot. Barclays agiert als Bookrunner für das vorgeschlagene Angebot.

    Das vorgeschlagene Angebot wird nur mittels eines Prospekts erfolgen. Exemplare des vorläufigen Prospekts für das vorgeschlagene Angebot können, sobald verfügbar, angefordert werden bei:

    • J.P. Morgan Securities LLC, c/o Broadridge Financial Solutions, 1155 Long Island Avenue, Edgewood, NY 11717, per Telefon unter (866) 803-9204 oder per E-Mail unter prospectus-eq_fi@jpmchase.com;
    • Jefferies LLC, zu Händen: Equity Syndicate Prospectus Department, 520 Madison Avenue, New York, NY 10022, per Telefon unter (877) 821-7388 oder per E-Mail unter prospectus_department@jefferies.com; oder
    • Macquarie Capital (USA) Inc. zu Händen: Equity Syndicate Department, 125 West 55th Street, New York, NY 10019, oder per E-Mail an MacquarieEquitySyndicateUSA@macquarie.com.

    Eine Registrierungserklärung für diese Wertpapiere wurde bei der SEC eingereicht, ist aber noch nicht in Kraft getreten. Diese Wertpapiere dürfen nicht verkauft werden, noch dürfen Kaufangebote angenommen werden, bevor die Registrierungserklärung wirksam wird. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots für diese Wertpapiere dar, noch dürfen diese Wertpapiere in einem Staat oder einer Gerichtsbarkeit verkauft werden, in dem/der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen eines solchen Staates oder einer solchen Gerichtsbarkeit ungesetzlich wäre.

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