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    Fiat-Abgasskandal  325  0 Kommentare
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    Urteil des LG Köln - Stellantis muss großen Schadensersatz zahlen!

    Es ist ein neues Urteil im Fiat-Abgasskandal gefallen: Das LG Köln hat Stellantis zur Schadensersatzzahlung in Höhe von über 40.000 € verurteilt. Im Gegenzug muss der Kläger das Wohnmobil zurückgeben. Mehr dazu hier!

     

    Fall vor dem LG Köln - Was ist der große Schadensersatz?

    Im vorliegenden Fall hat das Landgericht (LG) Köln Stellantis (ehemals Fiat-Chrysler-Automobiles) dazu verurteilt, 40.936,66 € zu zahlen. Die Zahlung erfolgt gegen Rückgabe des geschädigten Diesels - der sogenannte große Schadensersatz. Beim kleinen Schadensersatz gibt es lediglich eine Kaufpreisminderung und der Kläger behält seinen Wagen.

    Das streitgegenständliche Auto T448 von Carado ist mit einem Fiat Ducato Multijet 2,3 der Abgasnorm Euro 6 ausgestattet. Der Kläger kaufte den Wagen im März 2017 zu einem Preis von 50.000 €.

     

    Abgasmanipulation durch eingebauter Software!

    Laut Gericht habe der Kläger einen Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlichen und sittenwidrigen Handelns nach §826 BGB. Die Abgasreinigung des T448 sei durch ein sogenanntes Thermofenster temperaturabhängig manipuliert worden. Dabei bleibt innerhalb bestimmter Temperaturbereiche die Abgasrückführung (AGR) unverändert, außerhalb dieser Bereiche wird sie reduziert.

    Außerdem sei ein Timer im Motor eingebaut worden. Nach etwa 22 Minuten wird die Abgasreinigung ausgeschaltet, was einer Prüfstanderkennung entspricht. Außerdem soll eine Lenkradwinkel-Erkennung vorhanden sein.

    Laut dem LG Köln sei der Kaufvertrag niemals zustande gekommen, wenn der Käufer von der strittigen eingebauten Software gewusst hätte.

     

    LG Köln folgt der Ansicht der Rechtsprechung!

    Die Diesel-Rechtsprechung, die sich bereits bei Fällen von Dieselautos von Autoherstellern wie VW, Mercedes, BMW und Audi gefestigt hat, wurde beim neuesten Urteil des LG Köln erneut angewandt. Es steht somit Einklang mit den Ansichten des BGH und des EuGH.

    Der EuGH hat die Unzulässigkeit solcher Manipulationen festgestellt. Der BGH hat zudem in seiner neuesten Entscheidung vom Sommer 2023 klargestellt, dass das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen mindestens als fahrlässig zu bewerten ist.

    Im Wohnmobil-Abgasskandal von Fiat hat der BGH sogar über die Frage verhandelt, ob FCA als italienischer Hersteller des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils nach § 823 Abs. 2 BGB haftet. Nach Ansicht des Gerichts sind die Regeln zum Schadensersatz bei PKW im Diesel-Abgasskandal auch auf Wohnmobile anwendbar.

     

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    Wir helfen Ihnen, Ihren Schadensersatzanspruch durchzusetzen! Kontaktieren Sie hier die Verbraucherrechtskanzlei Mingers. Rechtsanwälte und erhalten sie eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche – Wir kämpfen an Ihrer Seite!

    Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an unsere Experten! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
    Fiat-Abgasskandal Urteil des LG Köln - Stellantis muss großen Schadensersatz zahlen! Es ist ein neues Urteil im Fiat-Abgasskandal gefallen: Das LG Köln hat Stellantis zur Schadensersatzzahlung in Höhe von über 40.000 € verurteilt. Im Gegenzug muss der Kläger das Wohnmobil zurückgeben. Nähere Informationen zum Fall finden Sie hier im Folgenden!