Gericht

145 Aufrufe 145 0 Kommentare 0 Kommentare

Voreinstellung für teureren Versand unzulässig

Für Sie zusammengefasst
  • Online-Shop darf nicht teuren Expressversand voreinstellen
  • Verbraucher müssen kostenpflichtige Zusatzleistungen aktiv wählen
  • Bundesverband Verbraucherzentrale begrüßt Entscheidung
Gericht - Voreinstellung für teureren Versand unzulässig

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wenn Verbraucher Waren im Internet ordern, darf ein Online-Shop nicht einfach den teureren Expressversand voreinstellen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Freiburg, wie ein OLG-Sprecher am Mittwoch sagte. Im vorliegenden Fall hatte ein Elektronik-Versandhandel für bestimmte Waren schon das Häkchen bei "Expressversand" gesetzt. Wenn ein Kunde das nicht wollte, musste er diese etwas teurere Versandvariante aktiv abwählen. Dagegen hatte der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) geklagt und in der Vorinstanz recht bekommen. Die Berufung dagegen wies das OLG nun zurück.

Die Verbraucherschützer begrüßten die Entscheidung. "Kostenpflichtige Zusatzleistungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Verbraucher und Verbraucherinnen zulässig", sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop. Wie schon gesetzlich vorgeschrieben, dürften Extraleistungen im Online-Handel nicht durch eine Voreinstellung vereinbart werden. Der Expressversand sei eine solche Zusatzleistung. Das Urteil ist nach OLG-Angaben rechtskräftig. (Az. 14 U 134/23)./avg/DP/men

Amazon

-9,32 %
-8,50 %
-16,59 %
-21,06 %
+1,58 %
+14,89 %
+94,10 %
+890,50 %
+237.320,29 %
ISIN:US0231351067WKN:906866

 

Zusätzliche Unternehmensinformationen zur Amazon Aktie

Die Amazon Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Plus von +0,58 % und einem Kurs von 165,8 auf Tradegate (05. Juni 2024, 15:24 Uhr) gehandelt.

Auf 7 Tage gesehen hat sich der Kurs der Amazon Aktie um -8,50 % verändert. Der Verlust auf 30 Tage beträgt -16,59 %.

Die Marktkapitalisierung von Amazon bezifferte sich zuletzt auf 1,76 Bil..







dpa-AFX
0 Follower
Autor folgen
Mehr anzeigen
Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
Mehr anzeigen

Verfasst von dpa-AFX
Gericht Voreinstellung für teureren Versand unzulässig Wenn Verbraucher Waren im Internet ordern, darf ein Online-Shop nicht einfach den teureren Expressversand voreinstellen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Freiburg, wie ein OLG-Sprecher am …