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    Private Filmfinanzierung droht an Rechtsunsicherheit zu scheitern

    Ermittlungen gegen Garantiefonds behindern praktikable Lösungen für den von der Bundesregierung geplanten Zufluss privaten Kapitals in die deutsche Filmwirtschaft.

    Im Zuge der Abschaffung der Medienfonds und der Reduzierung der Filmförderung in Deutschland, versprach die Bundesregierung im Koalitionsvertrag* spätestens zum 1. Juli 2006 international wettbewerbsfähige, mit anderen EU-Ländern vergleichbare Bedingungen und Anreize zu schaffen, um privates Kapital für Filmproduktionen in Deutschland zu mobilisieren. Dies könnte jedoch an der zunehmenden Verunsicherung privater Kapitalgeber, Finanzdienstleister und -vertriebe scheitern, da derzeit die bisher nicht in Frage stehende Rechtssicherheit durch Finanzbehörden und die Münchner Staatsanwaltschaft erschüttert wird.

    Entgegen dem Medienerlass, in dem Andienungsrechte und Vertriebsgarantien ausdrücklich erwähnt werden, die das Herstellungsrisiko der Anleger abfedern können, wird gegen Garantiefonds ermittelt und deren rechtliche Basis massiv angezweifelt. Dies dürfte dazu führen, dass sich Anleger und Finanzdienstleister aus der deutschen Film- und Medienfinanzierung zurückziehen.

    Nach Ansicht des Bundesverbandes Privatkapital Film & Medien e.V. (BPFM) dürfte die von Staatsminister Bernd Neumann ins Leben gerufene Beratungsgruppe zur privaten Filmfinanzierung ernsthaften Problemen gegenüber stehen, wenn solche Garantien in Zukunft nicht mehr möglich sind. Denn nur über derartige Absicherungen lassen sich private Investoren neben der staatlichen Filmförderung bewegen, in das Risikoprodukt Film zu investieren. Dies beweisen die seit 2003 durch Banken, landesbankeigene Leasinggesellschaften und unabhängige Anbieter initiierten Filmfonds, die fast ausnahmslos mit Absicherungen zugunsten des Anlegers strukturiert waren und sich nun möglichen Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung und Anlagebetrug ausgesetzt sehen.

    Neue Filmfinanzierungsmodelle können sich nach Ansicht des BPFM nur durchsetzen, wenn zur Risikoabsicherung des Anlegers bundesweit eine eindeutige steuerliche und bilanzielle Regelung zur rechtlichen Sicherheit aller Beteiligten geschaffen wird.

    Der BPFM fordert deshalb das Bundesfinanzministerium und die Länderfinanzbehörden auf, so schnell wie möglich Klarheit für die Zukunft und die Vergangenheit zu schaffen. Andernfalls drohen neue Filmfinanzierungsmodelle an der entstandenen Rechtsunsicherheit und der daraus resultierenden mangelnden Investitionsbereitschaft der Anleger zu scheitern.

    Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks erklärte bereits vor Verabschiedung des zweiten Medienerlasses während der Berlinale 2003 in ihrer Rede zur Filmfinanzierung ausdrücklich: „Dem Bundesministerium der Finanzen liegt dabei am Herzen, die Rechtssicherheit durch klare und eindeutige Formulierungen zu erhöhen und eine einheitliche Rechtsanwendung in allen Bundesländern sicherzustellen.“

    Da entgegen dieser Absicht derzeit keine solche Rechtssicherheit besteht, droht der Finanz- und Filmproduktionsstandort Deutschland mit weiteren unkalkulierbaren Unsicherheitsfaktoren belastet zu werden, die letztendlich nur zur Abwanderung von Filmproduktionen vor allem in die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union führen. Dies wäre insbesondere im Hinblick auf die klar formulierten Ziele des Koalitionsvertrags kontraproduktiv. Vor allem wenn berücksichtigt wird, dass nach vorläufigen Schätzungen des BPFM bereits im Jahr 2005 mehr als 100 Millionen Euro über private Investitionen in deutsche Filmproduktionen geflossen sind, die künftig fehlen werden. Film- und Fernsehproduktionen wie „Das Parfüm“, „Die sieben Zwerge“, „Die Nibelungen“ und „Das Wunder von Lengede“ seien hier stellvertretend genannt.

    *Ziffer B II 2.6 des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005, Kapitel „Zukunftsorientierte Reformen im Steuerrecht“.

    Quelle: Bundesverband Privatkapital Film & Medien e.V.



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