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Frosthilfen für Obstbauern und Winzer kommen

Für Sie zusammengefasst
  • EU-Hilfen von 46,5 Millionen Euro für Frostschäden
  • Anträge bis 8. Januar 2024, Auszahlung bis April 2025
  • Betriebe mit 30% Ertragseinbruch können profitieren

BERLIN (dpa-AFX) - Nach Schäden durch Frost im Frühjahr können betroffene Obstbauern und Winzer in Deutschland bald EU-Hilfen von insgesamt 46,5 Millionen Euro beantragen. Bundesagrarminister Cem Özdemir unterzeichnete dazu eine Verordnung, die noch im November in Kraft treten soll. "Während im April Obstbäume in voller Blüte standen und Weinreben austrieben, hat eine beispiellose Frostwelle vielerorts ganze Ernteaussichten zunichtegemacht", sagte der Grünen-Politiker. Mit der Verordnung sei der Weg frei, damit die Länder die Hilfen nun schnell an betroffenen Betriebe auszahlen könnten.

Zahlungen erhalten können laut Ministerium Betriebe mit einem Ertragseinbruch von mehr als 30 Prozent und einem Mindestschaden von 7.500 Euro. Anträge sollen bis 8. Januar gestellt werden können. Ausgezahlt werden sollen die Hilfen dann bis zum 30. April 2025. Frostschäden gab es demnach besonders in Ost- und Süddeutschland./sam/DP/zb





dpa-AFX
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