checkAd

    Auf Grund neuer Machbarkeitsstudie  1993  0 Kommentare
    Anzeige
    Caterpillar Finance verlängert Finanzierungsvereinbarung mit Proto Resources

    Bereits im August des vergangenen Jahres schloss der angehende Eisenerz- und Nickelproduzent Proto Resources (WKN A0LBT8) eine Vereinbarung mit dem Hersteller von Equipment für die Bau- und Bergbaubranche Caterpillar (WKN 850598) eine vorläufige Finanzierungsvereinbarung für das Hauptprojekt des Unternehmens Barnes Hill ab. Diese wurde nun bis zum 30. September 2012 verlängert, um so die Ergebnisse einer aktualisierten Machbarkeitsstudie berücksichtigen zu können.

    Caterpillar Finance wird dabei die Strukturierung der Kreditfinanzierung übernehmen. Sie werden der Hauptkreditgeber sein und einen nachrangigen Kreditgeber finden, sodass sich Protos Joint Venture-Partner MFC und mögliche andere Parteien, die sich an dem Projekt beteiligen werden, nur noch um die Aktienfinanzierung kümmern müssen. Der Deal wird Proto 60 bis 70% der Finanzierung (ca. 36 Mio. USD) bringen und damit die gesamte Kreditfinanzierung.

    Seit man die Vereinbarung mit Caterpillar 2011 abschloss, haben Proto und MFC beschlossen, in der Machbarkeitsstudie zu Barnes Hill den Durchsatz von 250.000 auf 500.000 Tonnen pro Jahr zu verdoppeln. Das erhöht die Wirtschaftlichkeit des Projekts erheblich, machte aber auch eine Verlängerung der Finanzierungsvereinbarung nötig, die man nun erreicht hat.

    Wenn die neue Machbarkeitsstudie wie geplant im kommenden Monat veröffentlicht wird, kann Caterpillar dann die genauen Finanzierungsbedingungen bestimmen, die auch die Anlieferung von Bergbauequipments für die Mine umfassen.

    Es muss dabei erwähnt werden, dass die Machbarkeitsstudie sich lediglich auf die Nickelvorkommen von Barnes Hill bezieht. Mittlerweile untersucht Proto aber auch die Möglichkeit, auf dem Projekt vorhandenes Eisenerz auszubeuten. Die Testarbeiten zur Erstellung einer dem JORC-Standard (Joint Ore Reserves Committee) entsprechenden Ressourcenschätzung, die auf einem schon abgeschlossenen umfangreichen Bohrprogramm basieren, laufen bereits. Die Ausbeutung des auf Barnes Hill vorhandenen Eisenerzes könnte dem Unternehmen bereits kurzfristig erste Umsätze und Gewinn bescheren.


    Hinweis: Die hier angebotenen Artikel stellen keine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlungen dar, weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Die GOLDINVEST Media GmbH und ihre Autoren schließen jede Haftung diesbezüglich aus. Die Artikel und Berichte dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar. Zwischen der GOLDINVEST Media GmbH und den Lesern dieser Artikel entsteht keinerlei Vertrags- und/oder Beratungsverhältnis, da sich unsere Artikel lediglich auf das jeweilige Unternehmen, nicht aber auf die Anlageentscheidung, beziehen. Wir weisen darauf hin, dass Partner, Autoren und Mitarbeiter der GOLDINVEST Media GmbH Aktien der jeweils angesprochenen Unternehmen halten oder halten können und somit ein möglicher Interessenkonflikt besteht. Wir können nicht ausschließen, dass andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die von uns empfohlenen Werte im gleichen Zeitraum besprechen. Daher kann es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen.




    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte



    GOLDINVEST.de
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von GOLDINVEST.de
    Auf Grund neuer Machbarkeitsstudie Caterpillar Finance verlängert Finanzierungsvereinbarung mit Proto Resources Bereits im August des vergangenen Jahres schloss der angehende Eisenerz- und Nickelproduzent Proto Resources (WKN A0LBT8) eine Vereinbarung mit dem Hersteller von Equipment für die Bau- und Bergbaubranche Caterpillar (WKN 850598) eine vorläufige Finanzierungsvereinbarung für das Hauptprojekt des Unternehmens Barnes Hill ab. Diese wurde nun bis zum 30. September 2012 verlängert, um so die Ergebnisse einer aktualisierten Machbarkeitsstudie berücksichtigen zu können.

    Disclaimer