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    Unternehmensinsolvenz  18326  0 Kommentare Hilfe für Fubus / Infinus-Anleger in Sicht

    Geldwäscheverdacht bei Fubus / Infinus

    Medienberichten zufolge ermittelt nun ebenfalls die Staatsanwaltschaft Wien gegen Infinus Ihr Kompetenzpartner AG wegen des Verdachts auf Geldwäsche. Die Gesellschaft soll 2012 für Manager der Unternehmensgruppe 35-40 Jahre laufende Lebensversicherungspolicen bei der Wiener Städtischen Versicherung AG mit monatlichen Beiträgen von insgesamt 24.000 Euro abgeschlossen haben und die dafür geflossenen Provisionen in Höhe von fast 700.000 Euro teilweise für die Zahlung der laufenden Prämien verwendet haben. Weiterhin wurde die Versicherung dazu verpflichtet, fast die Hälfte der laufenden Prämienzahlungen in vier verschiedene Fonds der Infinus-Gruppe zu investieren. Nach der Razzia in Dresden versuchten einige Mitarbeiter, sich Teilbeträge der eingezahlten Summen an ihre Privatanschriften auszahlen zu lassen. Daraufhin wurde die Versicherungsgesellschaft stutzig und schlug Alarm.

     

    Erste Anleger konnten ihre Ansprüche durch Arrestpfändungen sichern

    Aufgrund der Komplexität der Produkte und des Firmenkonstrukts könne das Insolvenzverfahren bis zu einem Jahrzehnt andauern, warnte schon ein Experte. Aufgrund der Insolvenz der Gesellschaften drohen den Anlegern aber ohnehin erhebliche Verluste, da sie im Insolvenzverfahren regelmäßig nur die sogenannte Insolvenzquote erwarten können, die üblicherweise bei etwa 3 Prozent liegt. Ob die Quote höher sein wird, ist derzeit reine Spekulation. Inhabern von Genussrechten und Nachrangdarlehen stehen aufgrund des Nachrangs sogar nicht einmal eine Insolvenzquote zu.

    Jedoch könnten Anleger auch viel schneller und vor allem in voller Höhe zu Ihrem Geld kommen: „Wir raten Anlegern aufgrund der Insolvenz der Gesellschaften dazu, ihre Rechte umgehend gegen die Beschuldigten mittels einer Arrestpfändung sichern zu lassen. Außerhalb der Insolvenz sind die Ansprüche gegen die Beschuldigten und Verantwortlichen nicht auf eine Quote begrenzt, sondern bestehen in voller Höhe, sodass die Anleger hier ihre gesamte Zeichnungssumme inklusive Zinsen und Prozesskosten zurückerhalten können“, so Rechtsanwalt Kaltmeyer von der Kanzlei FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte aus Berlin. „Für die ersten Anleger konnten wir beim Landgericht Dresden bereits Arrestanträge in voller Höhe durchsetzen. Damit hat uns das Landgericht Dresden vollumfänglich recht gegeben, dass gegen die Beschuldigten nicht nur ein Schadensersatzanspruch besteht, sondern auch ein Arrestgrund für eine Arrestpfändung“, so RA Kaltmeyer weiter.

    „Auch für andere Anleger dürften daher nahezu ideale Voraussetzungen für eine Arrestpfändung bestehen, da die Voraussetzungen auch bei den weiteren Anlegern nahezu identisch sein werden“, betont RA Kaltmeyer. „Zudem konnten wir bei den in Untersuchungshaft sitzenden Beschuldigten noch erhebliche Vermögenswerte wie Grundstücke und Unternehmensbeteiligungen ausfindig machen. Auch wenn ein Teil dieses Vermögens bereits für die von uns vertretenen Anleger reserviert ist, dürfte noch für eine Vielzahl weiterer Anleger die Möglichkeit bestehen, Ihre Rechte abzusichern. Da dieses Vermögen aber nicht für alle 25.000 Infinus-Anleger ausreichen wird, sollten die Anleger schnell handeln, um ihre Ansprüche durch eine Arrestpfändung noch sichern zu können“, so RA Kaltmeyer von der Berliner Kanzlei FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte.      

    Außerhalb der Insolvenzverfahren ist das „Windhundrennen“ um das Vermögen der Hintermänner und Verantwortlichen also bereits in vollem Gange. RA Kaltmeyer empfiehlt betroffenen Anlegern darüber hinaus, sich der „Interessengemeinschaft INFINUS“ anzuschließen und die Anlegerinteressen zu bündeln.

     


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    Da wallstreet:online keine Rechtsberatung durchführen kann, wird die Interessengemeinschaft von Rechtsanwalt Kaltmeyer betreut.

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