Freihandelsabkommen
TTIP-Debatten in Gemeinderäten rechtswidrig - keine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft
Deutliche Ansage: Städte- und Gemeinderäte dürfen sich nicht mit dem geplanten europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen TTIP beschäftigen. Tun sie es dennoch, verhalten sie sich „rechtswidrig“.
Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten, berichtet die Wochenzeitung „Die Zeit“. Die Begründung: Freihandelsabkommen sind „keine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft“. Deswegen dürften Gemeinden „weder Beschlüsse fassen noch sich überhaupt in politischer Hinsicht mit den Abkommen befassen“.
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Rechtsverbindlich sind die Gutachten des Dienstes nicht. Sollte sich dessen Auffassung jedoch durchsetzen, hätten die 113 Gemeinderäte, die laut Umweltinstitut München mittlerweile über TTIP
diskutiert oder gar einen Beschluss verfasst haben, gegen geltendes Recht verstoßen.