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    PTA-HV  545  0 Kommentare Vivanco Gruppe AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung - Seite 3



    Daher soll § 3 des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Gesellschaft als herrschendem Unternehmen und der Vivanco GmbH als abhängigem Unternehmen vollständig wie folgt neu gefasst werden:

    "§ 3 Verlustübernahme

    Die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung gelten entsprechend."

    Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

    Der vorstehenden Neufassung des § 3 des Ergebnisabführungsvertrages wird hiermit zugestimmt.

    II. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft gemäß § 14 Nr. 1 der Satzung rechtzeitig angemeldet haben und für die bei der Gesellschaft ein durch das depotführende Institut ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes eingereicht worden ist. Anmeldung und Nachweis haben in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. In der Anmeldung muss die Stückzahl der Aktien angegeben werden, auf die sich die Anmeldung bezieht.

    Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bei der nachfolgend genannten Stelle unter der angegebenen (in diesem Jahr neuen) Adresse spätestens am Montag, den 24. August 2015, 24:00 Uhr MESZ zugehen:

    VIVANCO AG c/o UBJ. GmbH Kapstadtring 10 22297 Hamburg Telefax: +49 (0)40 / 6378-5423 E-Mail: hv@ubj.de

    Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, demnach auf Montag, den 10. August 2015, 0:00 Uhr MESZ Nachweisstichtag (Record Date), zu beziehen.

    Nach entsprechendem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

    Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts an der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, nicht an der Hauptversammlung teilnehmen können. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Das Record Date hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien.
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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    PTA-HV Vivanco Gruppe AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung - Seite 3 Vivanco Gruppe AktiengesellschaftAhrensburgISIN: DE000A1E8G88 Wertpapierkennnummer: A1E8G8Einladung zur ordentlichen HauptversammlungWir laden unsere Aktionäre ein zu der amMontag, dem 31. August 2015 um 10:00 Uhrim Park Hotel Ahrensburg, Lübecker …