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    Bail-out für Griechenland  3224  3 Kommentare Schuldenverzicht ermöglicht impliziten Schuldenschnitt für Griechenland

    Schuldenschnitt / Haircut - ja oder nein? Für Bundeskanzlerin Angela Merkel ein NoGo. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hingegen, brachte schon mal einen Schuldenschnitt aber nur in Verbindung mit einem vorübergehenden Grexit ins Spiel. Ebenso der Chef der Europäischen Zentralbank Mario Draghi, der auf Schuldenerleichterungen für Griechenland pocht. Vom griechischen Ministerpräsidenten Alexis Tsipras und Ex-Finanzminister Yannis Varoufakis ganz zu schwiegen… Nur über das Wie und Worauf scheinen sich die Befürworter eines Schuldenschnitt nicht ganz einig. Abgesehen von der Frage - geht das überhaupt?

    Schuldenschnitt - geht doch nicht, oder?

    Das mit dem Schuldenschnitt ist gar nicht so einfach. Ein staatlicher Bail-out von Mitgliedstaaten der Eurozone durch andere Euroländer oder durch die Europäische Union ist mit der Nichtbeistands-Klausel faktisch ausgeschlossen (Artikel 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Doch Halt! sagt der renommierte Bielefelder Europarechtler Franz Mayer. So genau sei das Thema Schuldenschnitt in den europäischen Verträgen nicht geregelt, schreibt der Wissenschaftler in einem Gastbeitrag in der Wochenzeitung „Die Zeit“. Es komme auf die Auslegung der Rechtstexte an.

    Das Nichtbeistandsgebot stelle kein Problem dar. Man muss nur etwas anders denken. So habe der Europäische Gerichtshof zum Beispiel entschieden, dass freiwillige Hilfsleistungen zulässig seien. Es sei somit denkbar, dass Gläubiger auf die Rückzahlung ihrer Kredite verzichteten, schreibt Mayer in der „Zeit“.

    Schuldenverzicht als impliziter Schuldenschnitt
     
    Und was ist mit der Gegenleistung? Voraussetzung sei, dass durch einen Schuldenverzicht nicht die Anreize für eine solide Haushaltsführung verloren gingen. „Es dürfte daher darauf ankommen, ob ein Schuldenschnitt mit strengen Auflagen für den begünstigten Euro-Staat verknüpft werden kann. Dies erscheint zumindest denkbar", führt Mayer in seinem Gastbeitrag weiter aus.

    Dies so Mayer, sei ein herber Rückschlag für Schäubles Verhandlungsführung. Der hatte sein Plädoyer für einen Grexit damit begründet, dass Griechenland nur auf diese Weise ein Schuldenerlass gewährt werden könne, weil dies innerhalb der Währungsunion illegal sei. Dies sei keine zulässige Begründung, so der Rechtsexperte. Das Recht könne eine „politische Entscheidung, die auch in einem diskursiven Aushandlungsprozess entsteht, nicht einfach ersetzen."
     
    Die Einschätzung Mayers, der unter anderem beim Bundesverfassungsgericht als Prozessbevollmächtigter für den Bundestag aktiv war, werde auch in der EU-Kommission, schreibt die Wochenzeitung.
     





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