MORPHOSYS
Ins fallende Messer greifen?
Schnäppchenjäger kaufen schon – doch sollte bei der Aktie des Biotech-Unternehmens MorphoSys AG schon gekauft werden? Aus charttechnischer Sicht nicht. Denn der Wert hat mit einem kräftigen Tagesverlust und Break einer wesentlichen Unterstützungszone heute ein Verkaufssignal geliefert. Zudem besteht noch das Risiko, die untere Trendkanalbegrenzung bei ca. 45 Euro zu erreichen. Zwar wurde ein sehr kurzfristiges Kursziel, die nach unten abgetragene Schwankungsbreite einer nun verlassenen Range schon abgearbeitet. Doch für ein mittel- bis langfristig orientiertes Depot ist die Aktie kein Kauf. Der Wert befindet sich seit Anfang 2015 in einem intakten Abwärtstrend. Und auch kurzfristig würde sich das Bild erst bei einem Anstieg über das heutige Tageshoch per Daily-Close aufhellen. Ein Auslöser für die heutige Abwärtsbewegung in einem schwachen Marktumfeld war die Abstufung von JPMorgan von Overweight auf Neutral und einer Absenkung des Kursziels von €87 auf €66. Morphosys selbst blickt mit großer Zuversicht auf das kommende Jahr. Vorstandschef Simon Moroney rechnet mit der Marktzulassung eines Präparats gegen Muskelschwund und erhofft sich hieraus mehr Umsatz. Nach einem erfolgreichen Testverlauf könnte die US-Zulassungsbehörde FDA den Wirkstoff bereits 2016 freigeben, so Moroney (Quelle Jandaya, 29.12.2015).
MorphoSys – Tageskerzen
Heute ein Absturz – auch ausgelöst durch Stop-loss-Order. Erstes Abwärtsziel wäre abgearbeitet – neue Tiefs und ein Fall unter ca. 50/49 Euro würden ein Ziel von 45 Euro offerieren.
Ihr Stefan Salomon
Chartanalyst wallstreet-online.de
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Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten. Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: guidants.com