checkAd

    Baufinanzierung  1559  0 Kommentare Was Sie als Einsteiger zum Widerrufsjoker wissen müssen - Seite 2

    1. Welche Kreditverträge sind von falschen Widerrufsbelehrungen betroffen?

    Kredite, die nach November 2002 abgeschlossen worden sind, kommen in Frage. Besonders hoch ist die Fehlerquote bei Darlehen, die bis Mitte/Ende 2010 abgeschlossen wurden. In diesem Zeitfenster sind rund 70 Prozent aller Kredite angreifbar. In später abgeschlossenen Darlehen können auch Fehler enthalten sein, die Quote nimmt aber spürbar ab.

    2. Kommen nur Immobiliendarlehen für den Widerruf in Frage?

    Grundsätzlich kommen alle privaten Verbraucherdarlehen in Frage. Besonders interessant ist das Thema allerdings bei Baufinanzierungen. Grund sind die hohen Kreditbeträge sowie die vergleichsweise einfache Umschuldung. Bei anderen Krediten als Immobiliendarlehen ist ein Widerruf nur in seltenen Fällen sinnvoll.

    3. Woher erfahre ich, ob meine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist?

    Sie können den Vertrag kostenpflichtig bei den Verbraucherzentralen prüfen lassen. Oder Sie nehmen das Angebot einer kostenlosen Prüfung durch die Kooperationsanwälte der IG Widerruf in Anspruch. Hier erfahren Sie, ob Ihr Vertrag angreifbar ist und welche Erfahrungen wir mit Ihrer Bank bereits gesammelt haben.

    4. Kann ich meinen Kreditvertrag auch ohne einen Anwalt widerrufen?

    Theoretisch ja. Allerdings zeigt unsere Erfahrung, dass ein Kreditinstitut den Kunden nicht ernst nimmt, solange er nicht durch einen Anwalt begleitet wird. In der Regel werden Sie für Ihren Widerruf nur ein ablehnendes Standardschreiben ernten. Das ändert sich bei vielen Kreditinstituten, sobald ein Anwalt eingeschaltet wird.

    5. Was kostet mich die Hilfe eines Anwalts?

    Normalerweise beginnt der Anwalt seine Tätigkeit mit einer außergerichtlichen Vertretung. Das bedeutet, dass er der Bank in einem Schreiben detailliert die Fehler der Widerrufsbelehrung aufzeigt und einschlägige Gerichtsurteile zitiert. Diese außergerichtliche Tätigkeit wird in der Regel nach dem wirtschaftlichen Vorteil berechnet, also dem Betrag, den der Kunde  bei einem erfolgreichen Widerruf sparen kann. Je nach Kredit liegen die Kosten unserer Kooperationsanwälte meist zwischen 600 und 1.000 Euro. Dazu kommt teilweise noch eine sogenannte Einigungsgebühr, wenn die Bank einer Anpassung des Kredits zustimmt. Vor Gericht sind die Kosten deutlich höher. Deshalb ist in der Regel nur für rechtsschutzversicherte Kunden eine Klage ratsam.


    Roland Klaus
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
    Mehr anzeigen
    Seite 2 von 4

    Verfasst von Roland Klaus
    Baufinanzierung Was Sie als Einsteiger zum Widerrufsjoker wissen müssen - Seite 2 Zehntausende Immobilienbesitzer haben in den vergangenen Monaten ihren Baukredit wegen einer falschen Widerrufsbelehrung widerrufen. Jetzt will der Gesetzgeber gegensteuern. Verbraucher sollten sich daher beeilen