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    Ferienwohnungen - Berlin  1806  0 Kommentare Zweckentfremdung - Airbnb schmeißt Vermieter in Berlin raus

    Das Ferienwohnungsvermittler Airbnb bereinigt sein Angebot: Kurz vor Einführung des Zweckentfremdungsverbotes in der Hauptstadt Berlin wurde zahlreichen Gastgebern gekündigt.

    Die vielen Berlin-Touristen müssen künftig besonders schnell sein oder sich andere Bleiben suchen. Denn auf Airbnb wird das Angebot an Ferienwohnungen knapp. Demnach ist die Zahl komplett vermieteter Wohnungen von 11.000 im Februar 2016 auf um die 6.700 im März gesunken. Die Anzahl komplett vermieteter Wohnungen von vermutlich kommerziellen Betreibern, die mehr als nur eine Wohnung anbieten, soll sich sogar mehr als halbiert haben - von weit über 2.000 auf weniger als 1.000. Den Recherchen der Wochenzeitung „Die Zeit“ und des Portals airbnbvsberlin.de zufolge, hat sich auch der Anteil der kommerziellen Wohnungen am Gesamtangebot von 21 auf 15 Prozent reduziert. Im Mai 2014 hatte ihr Anteil noch bei 30 Prozent gelegen.

    Wie es weiter heißt, habe Airbnb vielen Anbietern die Zusammenarbeit aufgekündigt. In den E-Mails, aus den den "Zeit" zitiert, spricht das Unternehmen von einer Entscheidung „automatisierter Systeme“ im Rahmen der „Qualitätssicherung“.

    Hintergrund Zweckentfremdung

    Am 1. Mai 2014 trat in Berlin das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum in Kraft. Seitdem ist die Vermietung einer Ferienwohnung in der Hauptstadt nur mit einer Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Bezirksamt erlaubt. Diese Übergangsregelung ermöglichte es den Vermietern, die bei den Bezirksämtern gemeldeten Ferienwohnungen genehmigungsfrei bis zum 30. April 2016 zu vermieten. Doch damit ist am 1. Mai nun Schluss und die Ferienwohnungen müssen grundsätzlich wieder der "normalen" Vermietung zu Wohnzwecken zugeführt werden.

    Noch bis vor Kurzem hoffte der Ferienwohnungsvermittler Airbnb auf eine Ausnahmegenehmigung. Doch der Staatssekretär für Bauen und Wohnen Engelbert Lütke Daldrup erteilte Airbnb im März eine Absage: "Wir wollen mit dem Zweckentfremdungsverbot verhindern, dass der in Berlin immer knapper werdende Bestand an bezahlbarem Wohnraum nicht noch zusätzlich durch die Vermietung von Ferienwohnungen verringert wird. Deshalb halten wir am Zweckentfremdungsverbot und den jüngst vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossenen Gesetzesverschärfungen fest.“





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