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    Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) zum EEG-Referentenentwurf  346  0 Kommentare Potenziale von Speichern ausschöpfen

    Berlin (ots) - Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne)
    sieht durch die geplante Neuregelung des
    Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) den Einsatz von Energiespeichern
    unnötig eingeschränkt. "Nach derzeitigem Stand haben Besitzer kleiner
    PV-Anlagen durch die dann fällige EEG-Umlage einen wirtschaftlichen
    Nachteil, wenn sie ihren Speicher im Sinne der Energiewende sowohl
    für den Eigenverbrauch als auch als Puffer für das Netz einsetzen",
    betont bne-Geschäftsführer Robert Busch.

    Mit der geplanten Novellierung des EEG soll vermieden werden, dass
    für eine in einen Energiespeicher eingebrachte und später entnommene
    Kilowattstunde zwei Mal die EEG-Umlage gezahlt werden muss. Die
    Neuregelung orientiert sich dabei an der Frage, ob ein
    Anlagenbetreiber für selbstverbrauchten Strom (anteilig) die
    EEG-Umlage bezahlt. Ist dies wie bei gekoppelten Anlagen über 10
    Kilowatt installierter Leistung der Fall, so muss er für Strom, den
    er aus dem Netz zwischenspeichert, keine Umlage zahlen. Dies gilt
    allerdings nicht für mit einem Speicher gekoppelte PV-Anlagen unter
    10 Kilowatt Leistung, da diese von der Umlage für den Eigenverbrauch
    befreit sind. Die meisten Privatverbraucher bleiben als sogenannte
    "Prosumer" unterhalb dieser Grenze.

    "Wollen Betreiber kleiner PV-Anlagen ihren Speicher nicht nur für
    den Eigenverbrauch nutzen, sondern auch netz- und systemdienlich
    einsetzen, werden sie mit der doppelten Umlage bestraft", kritisiert
    Busch. "Damit wird die Betriebsweise von bestimmten Speichern unnötig
    beschränkt und sinnvolles Flexibilitätspotential verschenkt." Aus
    Sicht des bne ist es daher notwendig, im Gesetz klarzustellen, dass
    für die Zwischenspeicherung von Strom in einem Speicher keine Umlage
    anfällt. "Es zeigt sich zudem einmal mehr, dass das Umlagesystem,
    beziehungsweise immer komplexere Ausnahmeregelungen, viele für die
    Energiewende sinnvolle Lösungen erschweren. Eine grundsätzliche
    Reform des Umlagesystems ist daher unumgänglich", betont Busch.

    Elektromobile einbinden

    Überhaupt noch nicht einbezogen sind im vorliegenden
    Referentenentwurf Elektroautos als Speicher. "Die Bundesregierung
    will den Ausbau der Elektromobilität ja mit Kaufprämien fördern. Dann
    wäre es nur konsequent, wenn auch das gesamte Potenzial dieser
    Fahrzeuge für die Energiewende genutzt werden kann", so Busch.

    Direktvermarktung ausweiten

    Die stärkere wettbewerbliche Ausrichtung des EEG mit einem Fokus
    auf Wind- und Solarenergie hält der bne für richtig. Ebenso den
    Ansatz, die Ausschreibungen auf große Anlagen zu konzentrieren, um
    Verfahrenskosten für die Anbieter in einem angemessenen Verhältnis
    zum Investitionsvolumen zu halten. "Bei der verpflichtenden
    Direktvermarktung hätten wir uns allerdings mehr Mut gewünscht.
    Anlagen unter 100 Kilowatt installierte Leistung bleiben von dieser
    Pflicht ausgenommen und stehen damit marktlichen Prozessen nicht zur
    Verfügung", betont bne-Geschäftsführer Busch. Mit dem Rollout
    intelligenter Messsysteme ab 2017 ist mit einem deutlichen Absinken
    der Kosten für die Direktvermarkung zu rechnen, so dass die Pflicht
    dann auch auf kleinere Anlagen ausgeweitet werden sollte.

    Die Stellungnahme des bne zum Referentenentwurf EEG finden Sie
    unter www.bne-online.de

    OTS: Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne)
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/81312
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_81312.rss2

    Pressekontakt:
    Karsten Wiedemann
    Pressesprecher
    Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) e.V.
    Association of Energy Market Innovators
    Hackescher Markt 4
    D-10178 Berlin
    Fon: +49 30/ 400 548-18
    neu: Mobil: 0170/7333634
    Fax: +49 30/ 400 548-10
    karsten.wiedemann@bne-online.de
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