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    Dividendenstripping - Steuertrickserei  7635  2 Kommentare Cum-Cum-Geschäfte: 30 Milliarden Euro Steuerverlust? Nun mal Butter bei die Fische!

    Bei den Streuertricksereien rund um die Dividendenzahlungen sind dem deutschen Fiskus Milliarden entgangen. Auf bis zu 30 Milliarden könnte sich der Steuerverlust belaufen. Doch so ganz rausrücken mit den Zahlen will das Bundesfinanzministerium (noch) nicht. SPD und Linke fordern Aufklärung zu den Cum-Cum-Geschäften.

    Laut internen Schreiben aus dem Finanzministerium auf deren Grundlage die „BILD am Sonntag“ berichtet, waren die Cum-Cum-Geschäfte dort seit spätestens 2010 bekannt. Demnach könnte sich der zwischen 2010 und 2016 verursachte Steuerverlust auf mehrere Milliarden Euro jährlich belaufen.

    "Das Finanzministerium muss jetzt unverzüglich erklären, wie hoch die Steuerausfälle durch Cum-Cum-Geschäfte insgesamt waren, wann sie im Haus bekannt wurden und warum man nicht früher dagegen vorgegangen ist,“ forderte Carsten Schneider, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion in der „BamS“. Richard Pitterle, steuerpolitischer Sprecher der Linken erklärte hierzu: "30 Milliarden Euro Steuerverlust halte ich für realistisch.“

    Steuerverlust von fünf bis sechs Milliarden Euro jährlich

    Im Mai 2015 schrieb der zuständige Referent im Finanzministerium laut „BamS“ an Staatssekretär Michael Meister (CDU): "Die ,Wirtschaftswoche' hat den Steuerausfall in Deutschland auf jährlich fünf bis sechs Milliarden Euro geschätzt." Es sei "davon auszugehen, dass die genannte Zahl nicht unrealistisch hoch ist". Das Bundesamt für Steuern bestätigte dem BMF im Juli 2015 in einem Schreiben, dass ein Steuerausfall von fünf bis sechs Milliarden Euro jährlich "plausibel" sei.

    Wie es weiter heißt, tauschten sich im September und Oktober 2010 bereits zahlreiche Mitarbeiter mehrerer Fachreferate des Finanzministeriums in E-Mails über Cum-Cum-Geschäfte in Frankreich aus. Die „BamS“ zitiert: "Die Problematik ist also nicht eine lediglich in Frankreich auftretende, sondern auch in der Bundesrepublik Deutschland." Noch im Mai 2015 erging intern die Anweisung, auf Medienanfragen solle "keine explizite Aussage getroffen werden, dass BMF Einzelfälle kennt“.

    Dazu, dass Cum-Cum-Geschäfte trotzdem erst 2016 gesetzlich unterbunden wurden, sagte Pitterle: "Es hat wohl Druck aus den Banken gegeben, wenigstens die Cum-Cum-Geschäfte laufen zu lassen, wenn man ihnen schon die Einnahmen aus Cum-Ex wegnimmt. Das BMF wollte die Banken nach der Finanzkrise schonen.“

    Cum-Ex Dividendenstripping inländischer Akteure

    Banken und Investoren nutzten jahrelang eine rechtliche Lücke rund um den Dividendenauszahlungstag von Aktien. Die Papiere wurden kurz vor Dividendenausschüttung leer verkauft und kurz nach Dividendentermin wieder gekauft. Das Ziel der Leerverkäufe: Steuerersparnis. Die auf Dividenden fällige Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 Prozent wird bei der Ausschüttung der Dividende einbehalten. Der Aktionär bekommt eine Steuerbescheinigung und kann sich das Geld später vom Fiskus erstatten lassen. Nun der Clou der Scheingeschäfte: Im Fall des Dividendenstrippings bekamen sowohl der „echte“ Inhaber als auch der Leerverkäufer eine solche Steuerbescheinigung, obwohl de facto nur ein Mal Steuern in Form der  Kapitalertragssteuer gezahlt wurden.

    Cum-Cum: Dividendenstripping ausländischer Akteure

    Ausländische Investoren bekommen anders als deutsche Anleger die Kapitalertragssteuer nicht erstattet. Was ist also hier der Trick? Die ausländischen Anleger verkaufen ihre Aktien vor dem Dividendenstichtag an ein deutsches Unternehmen bzw. eine deutsche Bank. Diese erhält die Dividende samt Steuerersparnis und gibt die Aktien danach wieder an den ursprünglichen Besitzer zurück. Doch das Ganze hat einen Haken für die deutschen Partner: Anleger aus dem Ausland sind nicht an das deutsche Steuerrecht gebunden. Somit tragen die deutschen Partner das 100-prozentige Risiko für Steuerrückforderungen und Geldstrafen. Ihr Verdienst am Dividendenstripping? Zumeist eine kleine Prämie, doch auch das kann sich läppern.





    wallstreetONLINE Redaktion
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