checkAd

     5597  0 Kommentare Widerspruch einer Lebensversicherung: So geht´s - Seite 2

     

    Denn letztlich benötigt man für jede Versicherung und für jedes Geschäftsjahr die Renditen, die in der Kapitalanlage erzielt wurde. Zudem kann man argumentieren, dass ein Teil der eingezahlten Beiträge gar nicht in den Kapitalanlagen der Versicherung gelandet sind, sondern für Vertrieb und Verwaltungstätigkeiten ausgegeben werden. Diese Kosten müssen aber laut höchstrichterlichem Urteil bei der Rückabwicklung dem Kunden erstattet werden.

     

    Dabei wird es im Detail noch komplizierter: Denn jener Teil der Kosten, der auf den Vertrieb entfällt (die sogenannten Abschlusskosten) muss die Versicherung unverzinst zurückzahlen. Die laufenden Verwaltungskosten sind dagegen mit der erzielten Eigenkapitalrendite der Versicherung zu verzinsen – und diese kann von Null bis hin zu 30 oder 40 Prozent betragen. Unter dem Strich ergibt sich eine äußerst komplexe Rechnung. Diese ist aber nach dem BGH-Urteil notwendig. Denn daraus geht hervor, dass der Kläger, also der Versicherte, die Höhe der Nutzungsentschädigung herleiten muss. Viele Anwälte scheitern an dieser Aufgabe.

     

    Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) arbeitet mit einem spezialisierten Partner zusammen, der sowohl durch eigene Anwälte die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrungen prüft als auch aufgrund einer umfangreichen Datenbank die Berechnung einer Nutzungsentschädigung erstellen kann. Gerade mit diesem zweiten Punkt steht und fällt die Rückabwicklung einer Lebensversicherung. Denn die Höhe der Nutzungsentschädigung ist aufgrund des Zinseszinseffekts der entscheidende Faktor dafür, wie viel Sie beim Widerruf einer Police herausbekommen.

     

    Ein Beispiel zeigt das: Angenommen, Sie haben eine Lebensversicherung im Jahr 2000 abgeschlossen und 100 Euro monatlich reinen Sparbeitrag (also nach Abzug des Todesfallschutzes) gezahlt. Die eingezahlten Beiträge summieren sich dann auf 18.000 Euro. Wird im Rahmen einer Rückabwicklung eine Nutzungsentschädigung von 4 Prozent unterstellt, dann lautet ihre Forderung auf 24.548 Euro. Kann man jedoch aufgrund präziser Daten zur Unternehmensentwicklung der Versicherung eine Nutzungsentschädigung von 8 Prozent nachweisen (beispielsweise weil die Versicherung eine hohe Eigenkapitalrendite aufweist), dann erhöht sich der Anspruch auf fast 34.000 Euro.

     

    Wollen Sie prüfen lassen, ob eine Rückabwicklung für Sie in Frage kommt? Dann lassen Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung mit Hilfe der IG Widerruf prüfen. Unter www.widerruf.info/lebensversicherung erfahren Sie alles, was dazu nötig ist. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, welche Möglichkeiten sich ergeben und vor allem, ob ein Widerspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist. 


    Roland Klaus
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
    Mehr anzeigen
    Seite 2 von 2


    Verfasst von Roland Klaus
    Widerspruch einer Lebensversicherung: So geht´s - Seite 2 Mit der Rückabwicklung einer Renten- oder Lebensversicherung aufgrund eines Widerspruchs können Versicherte viel Geld gewinnen – selbst wenn die Police bereits vor einigen Jahren gekündigt wurde. Doch die Berechnung dieser Rückabwicklung ist recht komplex. Nicht jeder ist dazu in der Lage.

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer