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    EANS-Hauptversammlung  513  0 Kommentare Österreichische Post AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 2


    Corporate-Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit
    Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht
    des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016, - Beschlussvorschläge
    zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8, - Bericht des Vorstands gem § 65
    Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 AktG und § 153 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 8 -
    Bezugsrechtsausschluss bzw umgekehrter Bezugsrechtsausschluss, Erwerb
    eigener Aktien, - Geschäftsbericht 2016, - Satzungsgegenüberstellung,
    - Unterlagen zur Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf,
    Hinweisblatt), - Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, -
    Formular für den Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text
    dieser Einberufung.

    III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
    HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der
    Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
    Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
    sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. April 2017
    (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
    berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der
    Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
    Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
    Gesellschaft in Schriftform spätestens am 14. April 2017 (24:00 Uhr)
    ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und
    Adressen zugehen muss, erforderlich: Per Post oder Boten:
    Österreichische Post Aktiengesellschaft, c/o HV-Veranstaltungsservice
    GmbH, Kennwort: Post HV, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60 Per
    E-Mail: anmeldung.post@hauptversammlung.at (als elektronisches
    Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen
    Signatur) Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN
    AT0000APOST4 im Text angeben) Die Aktionäre werden gebeten sich an
    ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und
    Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der
    Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
    Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
    depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
    Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
    OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
    über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
    zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, - Angaben über den
    Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
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    EANS-Hauptversammlung Österreichische Post AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 2 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - Österreichische Post Aktiengesellschaft Wien, FN 180219 d ISIN AT0000APOST4 EINBERUFUNG Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen …