EANS-Hauptversammlung
Österreichische Post AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 3
zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls
Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem
Herkunftsstaat geführt wird, - Angaben über die Aktien: Anzahl der
Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000APOST4, - Depotnummer andernfalls
eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die
Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf
das Ende des Nachweisstichtages 10. April 2017 (24:00 Uhr, MESZ)
beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre und deren
Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der
Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu
halten.
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IV. ABSTIMMUNG PER BRIEF Jeder Aktionär ist berechtigt an der
kommenden Hauptversammlung im Wege der Abstimmung per Brief gemäß §
19 der Satzung und § 127 AktG teilzunehmen. Die Stimmabgabe hat
schriftlich unter Verwendung des von der Gesellschaft zur Verfügung
gestellten Formulars (Stimmzettel) zu erfolgen. Die Unterlagen zur
Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt,
Rückkuvert) werden auf Verlangen zugesandt. Bitte fordern Sie diese
bei der Abteilung Investor Relations +43 (0) 57767 - 30401 zu
folgenden Zeiten an: Montag - Donnerstag 9 Uhr - 16 Uhr und Freitag 9
Uhr - 13 Uhr. Die Texte der Formulare und das Hinweisblatt sind
spätestens am 30. März 2017 auf der Internetseite unter
www.post.at/ir abrufbar. Der Aktionär hat auf dem Formular
(Stimmzettel) in jedem Fall folgende Angaben zu machen: Angabe des
Namens (Firma) und des Wohnorts (Sitz) des Aktionärs, Anzahl der
Aktien. Die Stimmabgabe bedarf zu ihrer Gültigkeit der Unterfertigung
durch den Aktionär. Das ausgefüllte und mit Originalunterschrift
versehene Formular (Stimmzettel) muss spätestens am 14. April 2017
bei Notar Dr. Rupert Brix an dessen Postfach 170, 1011 Wien, als
Zustellbevollmächtigten der Österreichische Post Aktiengesellschaft
für Zwecke der Briefwahl zugehen. Ausdrücklich wird darauf
hingewiesen, dass Voraussetzung für die Abstimmung per Brief der
Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist, d.h., dass der
Gesellschaft eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG spätestens am 14.
April 2017 unter einer der oben genannten Adressen zugeht. Aktionäre,
die im Wege der Abstimmung per Brief an der Hauptversammlung
teilnehmen wollen, müssen daher - genauso wie Aktionäre, die
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen - für die
rechtzeitige Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung
kommenden Hauptversammlung im Wege der Abstimmung per Brief gemäß §
19 der Satzung und § 127 AktG teilzunehmen. Die Stimmabgabe hat
schriftlich unter Verwendung des von der Gesellschaft zur Verfügung
gestellten Formulars (Stimmzettel) zu erfolgen. Die Unterlagen zur
Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt,
Rückkuvert) werden auf Verlangen zugesandt. Bitte fordern Sie diese
bei der Abteilung Investor Relations +43 (0) 57767 - 30401 zu
folgenden Zeiten an: Montag - Donnerstag 9 Uhr - 16 Uhr und Freitag 9
Uhr - 13 Uhr. Die Texte der Formulare und das Hinweisblatt sind
spätestens am 30. März 2017 auf der Internetseite unter
www.post.at/ir abrufbar. Der Aktionär hat auf dem Formular
(Stimmzettel) in jedem Fall folgende Angaben zu machen: Angabe des
Namens (Firma) und des Wohnorts (Sitz) des Aktionärs, Anzahl der
Aktien. Die Stimmabgabe bedarf zu ihrer Gültigkeit der Unterfertigung
durch den Aktionär. Das ausgefüllte und mit Originalunterschrift
versehene Formular (Stimmzettel) muss spätestens am 14. April 2017
bei Notar Dr. Rupert Brix an dessen Postfach 170, 1011 Wien, als
Zustellbevollmächtigten der Österreichische Post Aktiengesellschaft
für Zwecke der Briefwahl zugehen. Ausdrücklich wird darauf
hingewiesen, dass Voraussetzung für die Abstimmung per Brief der
Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist, d.h., dass der
Gesellschaft eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG spätestens am 14.
April 2017 unter einer der oben genannten Adressen zugeht. Aktionäre,
die im Wege der Abstimmung per Brief an der Hauptversammlung
teilnehmen wollen, müssen daher - genauso wie Aktionäre, die
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen - für die
rechtzeitige Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung
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