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    EANS-Hauptversammlung  513  0 Kommentare Österreichische Post AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 3


    zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls
    Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem
    Herkunftsstaat geführt wird, - Angaben über die Aktien: Anzahl der
    Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000APOST4, - Depotnummer andernfalls
    eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die
    Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des
    Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf
    das Ende des Nachweisstichtages 10. April 2017 (24:00 Uhr, MESZ)
    beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
    englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre und deren
    Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der
    Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu
    halten.

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    IV. ABSTIMMUNG PER BRIEF Jeder Aktionär ist berechtigt an der
    kommenden Hauptversammlung im Wege der Abstimmung per Brief gemäß §
    19 der Satzung und § 127 AktG teilzunehmen. Die Stimmabgabe hat
    schriftlich unter Verwendung des von der Gesellschaft zur Verfügung
    gestellten Formulars (Stimmzettel) zu erfolgen. Die Unterlagen zur
    Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt,
    Rückkuvert) werden auf Verlangen zugesandt. Bitte fordern Sie diese
    bei der Abteilung Investor Relations +43 (0) 57767 - 30401 zu
    folgenden Zeiten an: Montag - Donnerstag 9 Uhr - 16 Uhr und Freitag 9
    Uhr - 13 Uhr. Die Texte der Formulare und das Hinweisblatt sind
    spätestens am 30. März 2017 auf der Internetseite unter
    www.post.at/ir abrufbar. Der Aktionär hat auf dem Formular
    (Stimmzettel) in jedem Fall folgende Angaben zu machen: Angabe des
    Namens (Firma) und des Wohnorts (Sitz) des Aktionärs, Anzahl der
    Aktien. Die Stimmabgabe bedarf zu ihrer Gültigkeit der Unterfertigung
    durch den Aktionär. Das ausgefüllte und mit Originalunterschrift
    versehene Formular (Stimmzettel) muss spätestens am 14. April 2017
    bei Notar Dr. Rupert Brix an dessen Postfach 170, 1011 Wien, als
    Zustellbevollmächtigten der Österreichische Post Aktiengesellschaft
    für Zwecke der Briefwahl zugehen. Ausdrücklich wird darauf
    hingewiesen, dass Voraussetzung für die Abstimmung per Brief der
    Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist, d.h., dass der
    Gesellschaft eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG spätestens am 14.
    April 2017 unter einer der oben genannten Adressen zugeht. Aktionäre,
    die im Wege der Abstimmung per Brief an der Hauptversammlung
    teilnehmen wollen, müssen daher - genauso wie Aktionäre, die
    persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen - für die
    rechtzeitige Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung
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