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    SpruchZ  1507  0 Kommentare Spruchverfahren zur Fusion der Bewag Holding AG: LG Berlin ordnet Zuzahlung in Höhe von EUR 2,30 je Bewag-Aktie an

    In dem Spruchverfahren zur Verschmelzung der Bewag Holding Aktiengesellschaft hat das Landgericht Berlin eine Zuzahlung in Höhe von EUR 2,30 je Bewag-Aktie angeordnet.

    In dem bereits seit 2003 laufenden Spruchverfahren zur Verschmelzung der Bewag Holding Aktiengesellschaft, Berlin, auf die Vattenfall Europe Aktiengesellschaft hat das Landgericht Berlin nunmehr mit Beschluss vom 28. März 2017 eine Zuzahlung in Höhe von EUR 2,30 je Bewag-Aktie angeordnet.

     

    Der gerichtlich bestellten Sachverständigen, Herrn Wirtschaftsprüfer Ulrich Fritzlen, war in seinem Gutachten vom 20. Dezember 2013 auf eine Zuzahlung in Höhe von EUR 4,01 je umgetauschter Bewag-Aktie gekommen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/01/spruchverfahren-fusion-bewa ....

     

    LG Berlin, Az. 102 O 126/03 AktG

    Längeler u. a. ./. Vattenfall Europe AG

    19 Antragsteller

    gemeinsamer Vertreter: RA Christoph Regierer, 10789 Berlin

    Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Vattenfall Europe Aktiengesellschaft:

    Rechtsanwälte FGS Flick Gocke Schaumburg, 53175 Bonn




    Martin Arendts
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    Der studierte Jurist (Jahrgang 1966) engagiert sich mit seiner Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht seit 1995 für die Anlegerinteressen bei Investments in Wertpapieren, geschlossenen Fonds und Immobilien. Er vertritt Kapitalanleger in Haftungsfällen und in Spruchverfahren. Martin Arendts war zudem viele Jahre als Aktionärssprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sowie als Dozent für Kapitalanlagerecht und Bankrecht im Rahmen der Münchener Anwaltsseminare tätig. An der Frankfurt School of Finance & Management absolvierte er ein Exzellenzprogramm für Aufsichtsräte.
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    Verfasst von Martin Arendts
    SpruchZ Spruchverfahren zur Fusion der Bewag Holding AG: LG Berlin ordnet Zuzahlung in Höhe von EUR 2,30 je Bewag-Aktie an In dem Spruchverfahren zur Verschmelzung der Bewag Holding Aktiengesellschaft hat das Landgericht Berlin eine Zuzahlung in Höhe von EUR 2,30 je Bewag-Aktie angeordnet.