Fördergeld weg? Unangemeldete Photovoltaik-Anlagen beschäftigen BGH
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ein Landwirt aus Schleswig-Holstein streitet am Mittwoch (10.00 Uhr) vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um die mit seiner Photovoltaik-Anlage erzielten Einnahmen. Der Mann hatte die Anlage nicht ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur angemeldet. Der Stromnetzbetreiber fordert deshalb die gezahlte Einspeisevergütung zurück - für die etwa zweieinhalb Jahre sind das rund 45 500 Euro.
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Dies ist kein Einzelfall. Die Fördergelder für erneuerbare Energien lassen sich nur auf Grundlage verlässlicher Zahlen steuern. Deshalb drohen Sanktionen, wenn Anlagen nicht oder zu spät angemeldet werden. Tausende Betreiber sind betroffen. Allein die Schleswig-Holstein Netz AG verlangt nach eigenen Angaben von gut 200 Anlagen-Besitzern eine Gesamtsumme von drei bis vier Millionen Euro zurück. Beim BGH liegen noch andere Verfahren, das erste Urteil dürfte die Richtung vorgeben. Es kann am selben Tag verkündet werden. (Az. VIII ZR 147/16)/sem/DP/zb