checkAd

    goldinvest.de  789  0 Kommentare
    Anzeige
    Kibaran Resources büßt für Verfehlungen Dritter in Tansania

    Der Markt hasst es, wenn rahmengebende Gesetzgebung rund um Bergbauprojekte in einem Land geändert werden, so wie das jetzt in Tansania offenbar der Fall ist. Das neue Bergbaugesetz kam quasi über Nacht. Der Entwurf wurde am 29. Juni eingebracht und am 4. Juli im Parlament verabschiedet. Die australische Börse hat daraufhin „zum Schutz der Anleger“ vorsichtshalber schon einmal sämtliche Unternehmen mit Projekten in Tansania in einer Art kollektiver Prävention (von Kollektivhaftung wollen wir lieber nicht sprechen) vom Handel ausgesetzt.

    Wie berichtet ist auch der angehende Graphitproduzente Kibaran Resources Ltd. (ASX: KNL; FRA: FMK) derzeit vom Handel ausgesetzt. Wir glauben aber, dass Kibaran nicht von der neuen Gesetzgebung betroffen sein wird und sehen daher die aktuellen Kurse – sollte die Aktie demnächst wieder handeln – als attraktive Einstiegschance an.

    Kibaran hat heute zunächst mit einer Klarstellung auf die Handelsaussetzung reagiert. Das Management geht davon aus, dass Kibaran nicht von den geplanten Änderungen betroffen sein wird, stellt jedoch ein abschließendes Urteil unter den Vorbehalt einer Prüfung durch eine internationale Anwaltskanzlei mit Büros in Dar es Salaam.

    Das Projekt Epanko Graphitprojekt gehört in die Kategorie „Industrial Minerals“. Das Endprodukt der Produktion ist 96 % Kohlenstoff (Graphit), der direkt an Kunden in Deutschland, Japan und Südkorea verkauft wird. Graphit wird nicht am Terminmarkt gehandelt, sondern wird nach individuellen Kundenspezifikationen hergestellt und unter langfristigen bilateralen Verträgen verkauft. Kibaran gehört daher nicht zur der Kategorie von Unternehmen, auf die sich die Mehrzahl der neuen Bestimmungen in Tansania auswirken soll. Das Gesetz zielt insbesondere auf Unternehmen, die im Bergbau für Metalle, Edelmetalle, Metall-Konzentrate und Edelsteine tätig sind.

    Der Hintergrund der jüngsten Gesetzesinitiative ist ein längerer Streit zwischen der Regierung und einem der führenden Goldproduzenten im Land, Acacia Mining, die in London börsennotiert sind. Mehrheitsaktionär von Acacia ist der Weltkonzern Barrick Gold. Der Vorwurf an Acacia lautet, dass die Gesellschaft über Jahre hinweg die Regierung systematisch beim Export von Goldkonzentrat hinters Licht geführt hat. Angeblich wurde der Goldgehalt im Konzentrat um den Faktor 10 zu niedrig angesetzt, was zu entsprechend geringeren Royaltyzahlungen geführt hat. Da kein Vertrauen in das Acacia Management besteht, wurden die Verantwortlichen jetzt aus den Verhandlungen ausgeschlossen. Die Regierung möchte stattdessen direkt mit Vertretern von Barrick sprechen.

    Der Hintergrund zeigt, dass Unternehmen wie Kibaran von der neuen Gesetzgebung keinesfalls gemeint sind. Dennoch kommt die Verunsicherung der Märkte für Kibaran zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt. Erst vor wenigen Tagen (Veröffentlicht in der ASX am 21. Juni 2017) hat das Unternehmen eine aufwändige neue Machbarkeitsstudie veröffentlicht, die voll kompatibel mit Richtlinien der International Finance Corporation Performance Standards der Weltbankgruppe und den Äquator-Prinzipien in Bezug auf soziales Engagement, soziale Entwicklung und Umwelt-Management, Gesundheit und Sicherheit ist.

    Kibaran hält eine 10-jährige Minenlizenz für Projekte mit Kapitalkosten von weniger als 100 Mio. US$. Im Gegensatz dazu zielt das neue Gesetz offenbar auf 21-jährige „besondere Mining Lizenzen“ (Special Mining Licences) ab. Nur für die diese Konzessionäre soll die neue Regelung Auswirkungen in Form von höheren Royaltyzahlungen haben. Es ist dennoch vorsichtig, dass Kibaraan bis zu einer endgültigen Entwarnung um Klärung durch ein anerkanntes Anwaltsbüro gebeten hat. Dieses Vorgehen zeugt von der hohen Professionalität und Seriosität des Unternehmens. Wir halten die Leser von GOLDIVNEST.de über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.


    Risikohinweis: Die GOLDINVEST Consulting GmbH bietet Redakteuren, Agenturen und Unternehmen die Möglichkeit, Kommentare, Analysen und Nachrichten auf http://www.goldinvest.de zu veröffentlichen. Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar, weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzten sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die GOLDINVEST Consulting GmbH und ihre Autoren schließen jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich aus. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.

    Gemäß §34b WpHG i.V.m. FinAnV (Deutschland) und gemäß Paragraph 48f Absatz 5 BörseG (Österreich) möchten wir darauf hinweisen, dass Partner, Autoren oder Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der Kibaran Resources halten und somit ein Interessenskonflikt besteht. Wir können außerdem nicht ausschließen, dass andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die von uns empfohlenen Werte im gleichen Zeitraum besprechen. Daher kann es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Ferner besteht zwischen der Kibaran Resources und der GOLDINVEST Consulting GmbH ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag, womit ein Interessenkonflikt gegeben ist.



    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    GOLDINVEST.de
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von GOLDINVEST.de
    goldinvest.de Kibaran Resources büßt für Verfehlungen Dritter in Tansania Der Markt hasst es, wenn rahmengebende Gesetzgebung rund um Bergbauprojekte in einem Land geändert werden, so wie das jetzt in Tansania offenbar der Fall ist. Das neue Bergbaugesetz kam quasi über Nacht. Der Entwurf wurde am 29. Juni eingebracht und am 4. Juli im Parlament verabschiedet. Die australische Börse hat daraufhin „zum Schutz der Anleger“ vorsichtshalber schon einmal sämtliche Unternehmen mit Projekten in Tansania in einer Art kollektiver Prävention (von Kollektivhaftung wollen wir lieber nicht sprechen) vom Handel ausgesetzt.