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    DGAP-News  754  0 Kommentare Baumot Group: Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt über Fahrverbot für Dieselfahrzeuge (deutsch)

    Baumot Group: Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt über Fahrverbot für Dieselfahrzeuge

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    DGAP-News: Baumot Group AG / Schlagwort(e): Sonstiges

    Baumot Group: Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt über Fahrverbot für

    Dieselfahrzeuge

    20.07.2017 / 09:11

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Baumot Group: Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt über Fahrverbot für

    Dieselfahrzeuge

    - Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert vom Land Baden-Württemberg einen

    strikten Luftreinhalteplan zur Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte

    - Nach dem ersten Verhandlungstag meldet das Verwaltungsgericht Zweifel an

    der Wirksamkeit der Software Updates als "Nachrüstlösung" an und begrüßt die

    Einführung einer "Blauen Plakette"

    - Einführung einer "Blauen Plakette" hätte die Nachrüstung von Dieselmotoren

    mit Systemen wie dem hocheffizienten BNOx zur Folge

    Königswinter, 20. Juli 2017 - Die Baumot Group AG (WKN A2DAM1), Anbieter im

    Bereich der Abgasnachbehandlung, informiert über den Verlauf des ersten

    Verhandlungstages des Verwaltungsgerichts Stuttgart bezüglich möglicher

    Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Stuttgart. Anlass für die gestrige

    Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht ist eine entsprechende Klage der

    Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Baden-Württemberg. Die DUH will

    eine Änderung des Luftreinhalteplans erreichen, sodass der Plan die

    erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte

    für Stickstoffdioxid enthält. Als wirksames Mittel sieht die DUH ein

    generelles Fahrverbot für Dieselfahrzeuge. Weitere Klagen hat die DUH unter

    anderem gegen Köln, Bonn, Aachen, Essen und Frankfurt am Main eingereicht.

    Die Regierung in Stuttgart hatte zuletzt erklärt, Fahrverbote unbedingt

    abwenden zu wollen. Experten der Landesregierung gehen jedoch davon aus,

    dass rund 50% der Euro 5-Fahrzeuge auf Euro 6 umgerüstet werden müssten, um

    Fahrverbote abwenden zu können. Die Fahrzeughersteller versuchen mit

    Software-Updates die Emissionen entsprechend zu senken, erreichen dabei aber

    nach Meinung unabhängiger Sachverständiger keinen ausreichenden Effekt, um

    tatsächlich Euro 6-Werte zu erreichen und ein Fahrverbot zu vermeiden.

    Vielmehr sehen Verbraucherverbände die Gefahr von vermehrten Motorschäden

    durch das Software-Update.

    Nach dem ersten Verhandlungstag haben die zuständigen Richter erhebliche

    Zweifel an dem vorgeschlagenen Software-Update der Automobilhersteller

    geäussert: Die vorgeschlagenen Massnahmen seinen "von maximalem Optimismus

    getragen." Neben dem Verwaltungsgericht zweifeln auch der Deutsche Städtetag

    und der bayrische Senat am Wirkungsgrad eines Software-Updates. Auch müssten

    nach Aussage eines Motorexperten im Deutschlandfunk zusätzliche

    Motorkomponenten getauscht werden. Trotzdem könnten die Stickoxidemissionen

    damit lediglich um 25% bis 35% reduziert werden und liegen somit immer noch

    um ein Vielfaches über dem geforderten Grenzwert.

    Im Falle eines positiven Urteils im Sinne der DUH durch das

    Verwaltungsgericht muss das Bundesland den Luftreinhalteplan überarbeiten

    und striktere Massnahmen zur Umsetzung der gesetzlich festgeschriebenen

    Grenzwerte vorlegen. Dies ist nach Ansicht des Verkehrsministers Hermann die

    Einführung einer "Blauen Plakette" in Kombination mit einer Modernisierung

    des ÖPNV. Das Gericht äusserte sich positiv zur Einführung einer "Blauen

    Plakette" und monierte dabei gleichzeitig die Haltung der Bundesregierung:

    "Es ist absolut indiskutabel wie sich die Bundesregierung bei der Blauen

    Plakette verhält." Im Falle einer "Blauen Plakette" könnte auch von

    Dieselfahrverboten abgesehen werden.

    Die "Blaue Plakette" sieht vor, dass mindestens die gesetzlich

    vorgeschriebenen Euro 6-Emissionsgrenzwerte eingehalten werden müssen. Dies

    kann mit dem BNOx System, das bereits in anderen Ländern erfolgreich in

    grossen Nachrüstprojekten eingesetzt wird, auch unter realen Bedingungen

    erreicht werden. Da bei einer BNOx Nachrüstung Großserienkomponenten genutzt

    werden, sind Haltbarkeit und Verfügbarkeit bei einem Einsatz in Deutschland

    gewährleistet.

    Mit dem BNOx System können somit die Stickoxidgrenzwerte der Dieselfahrzeuge

    eingehalten und die Grenzwertüberschreitungen in Großstädten vermieden

    werden. Ein Dieselfahrverbot und der vom Verband der Automobilindustrie

    befürchtete Verlust von Arbeitsplätzen wären damit kein Thema. Das Urteil

    des Verwaltungsgerichts Stuttgart wird für Ende nächster Woche erwartet.

    Ausführliche Informationen zum BNOx System sind unter folgendem Link

    verfügbar: www.BNOx.info.

    Über die Baumot Group AG:

    Die Baumot Group AG ist ein führender Anbieter im Bereich der

    Abgasnachbehandlung. Diese Produkte und Dienstleistungen setzt Baumot

    branchenübergreifend in den Geschäftsfeldern OEM (Erstausrüstung), Retrofit

    (Nachrüstung) und Aftermarket (Ersatzteile) ein. Zu den Branchen zählen

    insbesondere On-Road (z.B. Pkw, Lkw und andere Nutzfahrzeuge) und Off-Road

    (z.B. Baumaschinen, landwirtschaftliche Maschinen oder stationäre Anlagen).

    Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der

    Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.baumot.de

    Die Aktie der Baumot Group AG notiert im Basic Board der Frankfurter

    Wertpapierbörse.

    Kontakt:

    cometis AG

    Claudius Krause

    Unter den Eichen 7

    65195 Wiesbaden

    Tel: +49 (0)611 - 20 585 5 - 28

    Fax: +49 (0)611 - 20 585 5 - 66

    E-Mail: krause@cometis.de

    Kontakt:

    Nadine Lange

    Baumot Group AG

    Eduard-Rhein-Straße 21-23

    D-53639 Königswinter

    T +49(0)2244 91 80 57

    F +49(0)2244 91 83 819

    E nadine.lange@twintec.de

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    20.07.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

    übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

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    Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

    Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Baumot Group AG

    Eduard-Rhein-Straße 21 - 23

    53639 Königswinter

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)2244 . 91 80 57

    Fax: +49 (0)2244 . 91 83 819

    E-Mail: IR@twintec.de

    Internet: http://twintecag.twintecbaumot.de/

    ISIN: DE000A2DAM11

    WKN: A2DAM1

    Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

    Stuttgart, Tradegate Exchange; Open Market (Basic

    Board) in Frankfurt

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    594199 20.07.2017

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