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    Neues Geldwäschegesetz  1101  0 Kommentare
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    Zentrales elektronisches Transparenzregister!

    Lieber Investor,

    das neue Geldwäschegesetz sieht dazu die Einrichtung eines zentralen elektronischen Transparenzregisters vor. In diesem Verzeichnis sind die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten in Unternehmen enthalten und für einen großen Personenkreis einsehbar. Dabei sollen nicht nur Behörden auf die Daten der Verpflichteten Zugriff haben, sondern „bei berechtigtem Interesse auch andere Personen und Organisationen wie Nichtregierungsorganisationen und Fachjournalisten.“

    Mit den erhöhten Bußgeldern gerät insbesondere der Handel zunehmend unter Druck

    Aus der bislang beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden ansässigen Zentralstelle für Verdachtsmeldungen wird die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bei der Generalzolldirektion. Sie untersteht als Zollbehörde nicht mehr dem Innen-, sondern dem Bundesfinanzministerium.

    Die Zentralstelle wird geldwäscherechtliche Verdachtsmeldungen entgegennehmen und einer Analyse unterziehen. Bei einem Verdacht auf Geldwäsche oder Finanzierung von Terrorismus wird die Zentralstelle ihre Erkenntnisse an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiterleiten. Dabei sollen allerdings nur „werthaltige“ Informationen weitergeleitet werden.

    Drastisch erhöht werden die Sanktionen bei Verstößen gegen geldwäscherechtliche Vorschriften. Bei „schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen“ erhöhte sich das maximale Bußgeld von bisher 100.000 Euro auf eine Million Euro. Für alle anderen Fälle wurde es auf 200.000 Euro erhöht.

    Mit den erhöhten Bußgeldern gerät insbesondere der Handel zunehmend unter Druck. Für ihn bietet es sich an, größere Geschäfte in Zukunft nur noch elektronisch und nicht mehr bar abzuwickeln. An dieser Stelle geraten auch die Edelmetallhändler ins Visier der Fahnder, denn sie müssen wie alle anderen Händler auch, in Zukunft schon bei Beträgen von über 10.000 Euro die Identität des Kunden erfassen.

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    Ein Beitrag von Dr. Bernd Heim.


    Robert Sasse
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    Der Autor und Verleger Robert Sasse vereint in seinem Lebenslauf über 15 Jahre Börsenerfahrung kombiniert mit hohen Verantwortungsbereichen in Wirtschaftsunternehmen und eigenen Unternehmensgründungen. Er ist studierter Betriebswirt und besitzt einen Master of Science in Marketing und Sales.

    Heute ist Robert Sasse Geschäftsführer der YES investmedia GmbH und Chefredakteur verschiedener Finanzdienste. In dieser Position verhilft er seinen Kunden und Lesern, den immer schneller werdenden Wandel der Märkte zu erfassen und durch wirtschaftlich hoch erfolgreiche Marketing Kampagnen strategische Vorteile im Wettbewerb zu erzielen.
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    Verfasst von Robert Sasse
    Neues Geldwäschegesetz Zentrales elektronisches Transparenzregister! Lieber Investor, das neue Geldwäschegesetz sieht dazu die Einrichtung eines zentralen elektronischen Transparenzregisters vor. In diesem Verzeichnis sind die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten in Unternehmen enthalten und für einen großen …