Neues Geldwäschegesetz
Zentrales elektronisches Transparenzregister!
Lieber Investor,
das neue Geldwäschegesetz sieht dazu die Einrichtung eines zentralen elektronischen Transparenzregisters vor. In diesem Verzeichnis sind die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten in Unternehmen enthalten und für einen großen Personenkreis einsehbar. Dabei sollen nicht nur Behörden auf die Daten der Verpflichteten Zugriff haben, sondern „bei berechtigtem Interesse auch andere Personen und Organisationen wie Nichtregierungsorganisationen und Fachjournalisten.“
Mit den erhöhten Bußgeldern gerät insbesondere der Handel zunehmend unter Druck
Aus der bislang beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden ansässigen Zentralstelle für Verdachtsmeldungen wird die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bei der Generalzolldirektion. Sie untersteht als Zollbehörde nicht mehr dem Innen-, sondern dem Bundesfinanzministerium.
Die Zentralstelle wird geldwäscherechtliche Verdachtsmeldungen entgegennehmen und einer Analyse unterziehen. Bei einem Verdacht auf Geldwäsche oder Finanzierung von Terrorismus wird die Zentralstelle ihre Erkenntnisse an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiterleiten. Dabei sollen allerdings nur „werthaltige“ Informationen weitergeleitet werden.
Drastisch erhöht werden die Sanktionen bei Verstößen gegen geldwäscherechtliche Vorschriften. Bei „schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen“ erhöhte sich das maximale Bußgeld von bisher 100.000 Euro auf eine Million Euro. Für alle anderen Fälle wurde es auf 200.000 Euro erhöht.
Mit den erhöhten Bußgeldern gerät insbesondere der Handel zunehmend unter Druck. Für ihn bietet es sich an, größere Geschäfte in Zukunft nur noch elektronisch und nicht mehr bar abzuwickeln. An dieser Stelle geraten auch die Edelmetallhändler ins Visier der Fahnder, denn sie müssen wie alle anderen Händler auch, in Zukunft schon bei Beträgen von über 10.000 Euro die Identität des Kunden erfassen.
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Ein Beitrag von Dr. Bernd Heim.