Widerrufsjoker: Auch bei jüngeren Darlehen der ING Diba lohnenswert - Seite 2
Richtig spannend wird der Widerruf einer solchen „jungen“ Baufinanzierung jedoch dann, wenn die finanzierte Immobilie verkauft werden soll. Dann ruft die Bank nämlich trotz des niedrigen Vertragszinses eine Vorfälligkeitsentschädigung auf, die sich gewaschen hat. Ich habe es selbst mal durchprobiert. Für eine Baufinanzierung aus dem Jahr 2015, die einen Zinssatz von knapp zwei Prozent und eine Zinsbindung bis 2025 hat, verlangt die ING Diba derzeit eine satte Vorfälligkeitsentschädigung von etwa zehn Prozent der noch bestehenden Restschuld!
Bei einer Darlehenssumme von 200.000 Euro müssten Sie also eine Vorfälligkeitsentschädigung von 20.000 Euro bezahlen – obwohl der Zins der aufzulösenden Baufinanzierung nur unwesentlich über dem aktuellen Marktzins liegt!
Der Grund dafür ist folgender: Mit der Vorfälligkeitsentschädigung wird die Bank dafür entschädigt, dass ihr die Zinszahlungen des Kunden für den Rest der ursprünglich vereinbarten Zinszahlungen entgehen. Dabei wird jedoch nicht unterstellt, dass die Bank das vorzeitig zurückgezahlte Geld sofort wieder an einen anderen Kunden verleihen kann. Stattdessen wird angenommen, dass die Bank ihre eigene Geldbeschaffung (in der Regel über Pfandbriefe) um diesen Betrag reduziert. Der Zinssatz für diese Pfandbriefe ist aber deutlich niedriger als der Hypothekenzins für private Verbraucher. In kürzeren Laufzeiten sind diese Zinsen derzeit sogar negativ, die Bank kann sich also effektiv kostenlos refinanzieren.
Das kann in Einzelfällen zu einem kuriosen Ergebnis führen: Die Vorfälligkeitsentschädigung ist höher als die Summe der Zinsen, die der Kreditnehmer zahlen müsste, wenn er das Darlehen planmäßig zu Ende führt! Und hier kommt der Widerrufsjoker wieder ins Spiel. Denn bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung führt der Widerrufsjoker dazu, dass die Baufinanzierung ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung beendet werden kann. Sie sparen also auch bei jüngeren Darlehen eine ganze Stange Geld!
Der gleiche Mechanismus greift übrigens auch bei einem Forward-Darlehen, das noch vor Auszahlung gekündigt wird, weil es nicht benötigt wird. Hier berechnet die Bank eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung. Auch diese würde durch einen erfolgreichen Widerruf des Darlehens wegfallen.