Widerrufsjoker: "Aufsichtsbehörde" als Hauptgewinn bei ING Diba und Sparkasse
Wer mit dem sogenannten Widerrufsjoker aus einer Baufinanzierung aussteigen will, sollte wissen, wie seine Chancen stehen. Besonders aussichtsreich sind dabei Kredite, bei denen die Aufsichtsbehörde in der Widerrufsbelehrung angegeben ist. Besonders zwei Institute haben diesen Fehler gemacht.
Nach den jüngsten BGH-Urteilen zum Widerrufsjoker ist es Zeit, ein Zwischenfazit zu ziehen. Welche Baufinanzierungen sind noch als aussichtsreich beim Widerruf einzuschätzen? Und wo ist der „Deckel drauf“? Die Erfahrungen der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) finden Sie hier.
Klar ist: Die Gesetzesänderung des vergangenen Jahres, die den Widerrufsjoker aus der Welt schaffen sollte, hat ihr Ziel verfehlt. Zwar ist damit der Widerruf von Altkrediten (abgeschlossen vor Juni 2010) weitgehend beendet worden. Doch jüngste BGH-Urteile sowie die Analysen der IG Widerruf zeigen, dass auch zahlreiche Darlehen, die ab Juni 2010 geschlossen worden sind, gravierende Fehler aufweisen und rückabgewickelt werden können.
Doch die Fehler haben sich geändert. Während bei älteren Darlehen in der Regel die Widerrufsbelehrung falsch formuliert war, verteilen sich die Fehler nun auf den kompletten Kreditvertrag, inklusive Anhänge wie die AGBs.
Eine pauschale Aussage darüber, ob ein Kreditvertrag fehlerhaft ist und daher noch widerrufen werden kann, wäre wenig seriös. Vielmehr ist immer eine Prüfung des jeweiligen Einzelfalles nötig, um entscheiden zu können, ob der Widerrufsjoker greift oder nicht. Deswegen bieten wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) auch eine kostenlose Prüfung durch erfahrene Anwälte an.
Dennoch können wir aus unseren Erfahrungen der vergangenen Jahre mittlerweile abschätzen, welche Darlehen besonders fehleranfällig sind. Im Folgenden daher ein Überblick darüber, wie die Kreditverträge der wichtigsten Hypothekenbanken einzuschätzen sind:
Sparkassen: Die Sparkassen haben in der zweiten Jahreshälfte 2010 fast durchgehend mit gravierend falschen Kreditformularen gearbeitet (Stichwort: Aufsichtsbehörde). Dazu gibt es ein höchstrichterliches Urteil des BGH. Bei etlichen Sparkassen wurden diese fehlerhaften Muster auch noch tief bis in das Jahr 2011 verwendet. Hier sagen wir Ihnen, wie Sie feststellen können, ob Ihr Darlehen betroffen ist. Diese Baufinanzierungen haben sehr gute Chancen auf eine Rückabwicklung, bei der das Darlehen sofort beendet wird und der Verbraucher in eine niedrige verzinste Anschlussfinanzierung wechseln kann. Für diese Kredite bietet die IG Widerruf eine Prozessfinanzierung an, bei der kein Kostenrisiko besteht. Lediglich im Erfolgsfall zahlt der Kunde einen prozentualen Anteil seiner Ersparnis. Ohne Ersparnis fallen bei diesem Modell auch keinerlei Kosten an. Fazit: Sehr gute Chancen auf den Widerrufsjoker für die genannten Darlehen!