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    Mietnomaden – Wie Vermieter sich wehren können

    Mietnomaden erkennen und loswerden - Was Vermieter tun können

    Mietnomaden sind die große Furcht vieler Vermieter. Kein Wunder, schließlich richten die nicht zahlenden Bewohner meist wirtschaftlich fatale Schäden an. Deshalb müssen Sie als Eigentümer wissen, wie Sie sich gegen Mietnomaden schützen.

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    Insbesondere im aktuellen Niedrigzinsumfeld sind Immobilien Investments eine äußerst gefragte Anlageklasse, versprechen sie doch eine krisensichere und renditestarke Investition. Ein Ende des Immobilien-Booms ist trotz der weiter anziehenden Miet- und Kaufpreise nicht in Sicht und das Betongold lockt immer mehr kauflustige Investoren an.

    Doch geht es um die Vor- und Nachteile der Immobilien-Kapitalanlage, gibt es ein Horror-Szenario eines jeden Vermieters: Bewohner, die die Zahlung verweigern und die Wohnung nach ihrer Verwüstung im Chaos zurücklassen. Die Folge dessen sind immense Renovierungs- oder Sanierungskosten, die die eigentlich so attraktive Immobilien-Rendite schmälern.

    Deswegen ist es für jeden Interessenten und Besitzer entscheidend, sich mit dem Thema der Mietnomaden auseinanderzusetzen. Ob zur Vorsorge oder als Nothilfe im Ernstfall – dieser Ratgeber gibt Ihnen Aufschluss.

    Was sind Mietnomaden?

    Mietnomaden sind Bewohner, die eine Mietwohnung beziehen, ohne die dafür fälligen Mietkosten zu zahlen. Wird dies vom Vermieter entdeckt und wehrt sich dieser dagegen, ziehen die Nomaden in die nächste Wohnung weiter, ohne die angehäuften Mietschulden zu begleichen.

    Professionelle Betrüger reizen die Mietrechte dabei voll aus und versuchen beispielsweise Mietminderungen durch angebliche Mängel an der Wohnung zu rechtfertigen. Auch bleiben die Mietnomaden häufig nur wenige Monatsmieten im Rückstand, um das juristische Vorgehen zu erschweren.

    Mietnomaden erkennen und loswerden - Was Vermieter tun können

    Wie kann ich Mietnomaden erkennen?

    Normalerweise können Sie als Vermieter nicht auf den ersten Blick den Charakter des potenziellen Mieters durchblicken. Und so lässt sich auch nur schwer abschätzen, wie sich ein Interessent später als Bewohner verhalten wird. Hinzu kommt, dass Mietnomaden meist falsche Angaben machen, um ihre finanzielle Situation und ihre Pläne zu verschleiern.

    Deshalb sollten Sie sich vor der Vermietung so umfassend wie möglich über die Mietinteressenten informieren, um Mietnomaden erkennen zu können. Dafür stehen Ihnen die unterschiedlichsten Dokumente und Nachweise zur Verfügung, welche Sie zu Ihrer eigenen Absicherung vom Interessenten fordern können. Mit der Prüfung folgender Punkte können Sie leichter Mietnomaden identifizieren.

    Bei der Besichtigung: Mieterselbstauskunft und Bonitätsnachweise

    Die Mieterselbstauskunft ist ein wichtiges Dokument, das Interessenten meist schon bei der Besichtigung dem Makler übergeben müssen. Denn mit dieser Selbstauskunft werden wichtige grundlegende Daten abgefragt: Gibt es Schufa-Einträge? Oder gar ein Insolvenzverfahren?

    Entscheidend ist, dass mit der Selbstauskunft wahrheitsgetreue Angaben abgegeben werden müssen. Lügen oder Falschaussagen können dabei ernsthafte Konsequenzen haben und bis zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.

    Durch eine sorgfältige Vorabprüfung können Sie aber natürlich vermeiden, dass es überhaupt zu solch drastischen Schritten kommt. Zu den weiteren wichtigen Dokumenten bei der Anmietung zählt beispielsweise eine Kopie des Personalausweises sowie ein Nachweis der Bonität durch aktuelle Gehaltsnachweise oder eine Schufa-Selbstauskunft.

    Optional können Sie von Ihrem neuen Mieter auch eine Bescheinigung des vorherigen Vermieters anfordern. Durch eine „Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“ oder ein kurzes Referenzschreiben des Vorvermieters können Sie weitere Risiken oder Hinweise auf einen Mietnomaden früh erkennen.  Allerdings ist ein Vermieter nicht verpflichtet, seinem Mieter solch ein Schreiben auszustellen.

    Erlaubt oder nicht? Welche Fragen Sie Interessenten stellen dürfen

    Auch, wenn Sie sich bei den potenziellen Mietern nicht nur auf Ihre Menschenkenntnis verlassen sollten, dürfen Sie mit der Selbstauskunft nur gezielte Fragen stellen. Auf unzulässige Fragen muss Ihr Gegenüber nämlich nicht eingehen und darf sogar falsche Antworten geben, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

    Nach diesen Themen dürfen Sie Mieter fragen Fragen zu diesen Themen sind unzulässig
    Beruf, Arbeitgeber Frühere Notsituationen (z.B. Arbeitslosigkeit)
    Nettomonatseinkommen Familienstand
    Einkommen des Bürgen Kinderwunsch oder Schwangerschaft
    Sozialleistungen Gesundheitszustand (auch z.B. Rauchen)
    Mietschulden Hobbys, Sportarten, Musikinstrumente
    Insolvenzverfahren Religionszugehörigkeit
    Einziehende Personen
    Haustiere


    Bei der Übergabe: Zahlung von Kaution und erster Mietzahlung

    Mietnomaden hinterlassen eine Wohnung häufig mit Schäden im verwahrlosten Zustand. Als kleine Sicherheit dient dagegen die Mietkaution. Diese wird üblicherweise zum Mietbeginn verlangt und kann vom Vermieter im Schadensfall einbehalten werden.

    Entscheidend ist, dass die Mietkaution als Sicherheit dienen soll. Ein fristgerechter Eingang des Geldes zum Einzug kann beispielsweise ebenso ein Hinweis auf die Zahlungsfähigkeit des neuen Mieters sein. Allerdings haben die Mieter das Recht, die Kaution in drei Raten abzuzahlen.

    Mietnomaden loswerden

    Trotz aller Vorsicht und Prüfung kann es passieren, dass ein Mietnomade in die eigene Kapitalanlage zieht. Dann sollten Sie Ruhe bewahren und Schritt-für-Schritt gegen den Zahlungsverweigerer vorgehen.

    Bleiben die Mietzahlungen aus, können Sie dem Mieter nämlich kündigen. Allerdings ist das noch lange kein Garant dafür, dass der Mieter tatsächlich auszieht. Mietnomaden legen es nämlich häufig darauf an, die Wohnung erst nach einer Klage zu verlassen.

    Mit welchen Methoden Sie am besten gegen einen Mietnomaden vorgehen, ist unter anderem von der ausstehenden Miete abhängig:

    • 1 Monatsmiete im Rückstand: Schicken Sie eine Abmahnung mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen. Verstreicht diese, können Sie eine ordentliche Kündigung aussprechen.
    • 2 oder mehr Monatsmieten im Rückstand: Sie können dem Mietnomaden fristlos kündigen. Der Mieter hat für die Räumung der Wohnung 14 Tage Zeit.
    • Wird diese ebenfalls vom Mieter ignoriert, kommt es zur Räumungsklage und es beginnt ein langwieriger Prozess: Je nach Gericht und Verhalten des Mieters kann die Klage mehrere Monate dauern.

    Wie geht es danach weiter?

    Hat der Mietnomade einmal die Wohnung verlassen, stehen Sie als Vermieter meist mit einer stark renovierungsbedürftigen Immobilie da. Nicht selten werden die Wohnungen vom Zahlungsverweigerer nämlich im chaotischen Zustand hinterlassen, gegebenenfalls ist sogar eine Haushaltsauflösung nötig.

    Als Eigentümer bleiben Sie dann häufig auf den Kosten sitzen. Mit einer speziellen Mietausfallversicherung können Sie sich aber zumindest teilweise vor Mietnomaden schützen: Kommt ein Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder fallen hohe Kosten für die Renovierung an, greift die Versicherung.

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    Mietnomaden – Wie Vermieter sich wehren können

    Mietnomaden sind die große Furcht vieler Vermieter. Kein Wunder, schließlich richten die nicht zahlenden Bewohner meist wirtschaftlich fatale Schäden an. Deshalb müssen Sie als Eigentümer wissen, wie Sie sich gegen Mietnomaden schützen. Insbesondere im aktuellen Niedrigzinsumfeld sind Immobilien Investments eine äußerst gefragte Anlageklasse, versprechen sie doch eine krisensichere und renditestarke Investition. Ein Ende des Immobilien-Booms ist trotz der weiter anziehenden Miet- und Kaufpreise nicht in Sicht und das Betongold lockt immer mehr kauflustige Investoren an. Doch geht es um die Vor- und Nachteile der Immobilien-Kapitalanlage, gibt es ein Horror-Szenario eines jeden Vermieters: Bewohner, die die Zahlung verweigern und die Wohnung

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