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    Neue Regelung für Rentner  5742  0 Kommentare Sparen bei der Krankenversicherung

    Die freiwillige Krankenversicherung für Rentner kann deutlich teurer kommen als die Pflichtversicherung. Doch für eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KvdR) müssen Rentner in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens mindestens 90 Prozent der Zeit in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein. Diese Vorschrift wird jetzt für Senioren, die Kinder groß gezogen haben, gelockert.


    In Zukunft können viele Ruheständler auf eine Entlastung bei den Beiträgen zur Krankenversicherung hoffen. (© bilderstoeckchen)

    Für Rentner, die für ihr Alter vorgesorgt haben, ist es ärgerlich: Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, zahlt im Alter nicht nur für die Rente, Versorgungsbezüge und Erwerbseinkommen Krankenkassenbeiträge. Auch Mieten, Zinsen und Dividenden sowie Renten aus der privaten Altersvorsorge unterliegen der Beitragspflicht der Krankenkassen.

    Der 1. August 2017 ist daher für mehr als 500.000 Rentner ein wichtiges Datum. Denn die unbeliebte 9/10-Regelung wird für Senioren gelockert, die Kinder großgezogen haben. Auch Pflege- und Adoptivkinder werden dabei berücksichtigt. Dazu werden pro Kind automatisch drei Jahre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet. Die tatsächliche Anzahl der Versicherungsjahre kann also niedriger liegen, was auch die Hürde zur günstigeren Pflichtmitgliedschaft senkt. 

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    Nicht nur Neurentner, sondern auch derzeit freiwillig versicherte Rentner können einen Antrag zur Aufnahme in die KvdR stellen. Die 515.754 Rentnerinnen und Rentner, die das Bundesgesundheitsministerium als freiwillig versichert listet, müssen jedoch unbedingt selber tätig werden und einen Antrag stellen, da die Krankenkassen erst auf Veranlassung des Versicherten tätig werden können. Und das kann sich lohnen:

    Freiwillig versicherte Rentner zahlen mehr
     

    Wer nur vom Bezug der gesetzlichen Rente lebt, hat durch die Neuregelung keinen Vorteil. Denn ob freiwillig oder pflichtversichert: In beiden Fällen zahlen Rentner 14,6 Prozent Beitrag. Davon übernimmt die Rentenversicherung in der Regel die Hälfte. Nur der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenversicherung wird allein vom Rentner bezahlt.

    Wer zudem Bezüge aus einer betrieblichen Vorsorge erhält, muss 14,6 Prozent Beitrag entrichten. Gleiches gilt für Erwerbseinkommen.

    Erhebliche Unterschiede gibt es jedoch für all jene, die privat für ihr Alter vorgesorgt haben. Egal ob sie ein Zusatzeinkommen aus Immobilien, gesparten Vermögen oder eine private Rente aus einer Lebensversicherung beziehen: Die Krankenkasse hält bei freiwillig Versicherten bei jeder dieser Einkunftsarten die Hand auf. Für gesetzlich oder privat Versicherte erhöhen solche Einkünfte die Beiträge hingegen nicht.

    Berechnungen für Rentner mit und ohne Kinder


    *) Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung unterstellt

    Quelle: GKV/Deutsche Rentenversicherung

    Neue Bedingungen für Sparwillige


    Jetzt gibt es für viele freiwillig Versicherte die Chance in das kostengünstigere System zu wechseln. Die 9/10-Regel bleibt zwar, wird aber für Rentner mit Kindern aufgeweicht. Für letztere ist es jetzt einfacher auf die erforderlichen Versicherungsjahre in der gesetzlichen Krankenversicherung zu kommen. In der Endabrechnung zählen dabei nur die Versicherungsjahre in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens, sprich die letzte Hälfte bis zur Rente. 90 Prozent dieser Erwerbsjahre müssen Rentner gesetzlich krankenversichert gewesen sein, um Mitglieder der Krankenkasse für Rentner werden zu können.

    Berechnungen für Rentner mit und ohne Kinder



    *Diese beispielhafte Berechnung dient nur der Veranschaulichung der Ersparnis und stellt nicht die realen Zahlen dar.    
    **Für die Berechnung relevant ist nur die zweite Hälfte des gesamte Erwerbslebens.

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    Dieter Fromm
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    Dieter Fromm ist Gründer und Geschäftsführer von moneymeets. Vorher war er 29 Jahre als Berater, Private Banker und Gesamtverantwortlicher für das Privatkundengeschäft der drittgrößten Sparkasse Deutschlands tätig. Mit der Gründung von moneymeets im Jahr 2011 hat er sich auf die Transparenz und die digitale Alternative zur klassischen Anlageberatung konzentriert.
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    Verfasst von Dieter Fromm
    Neue Regelung für Rentner Sparen bei der Krankenversicherung Die 9/10-Regelung wird für Rentner gelockert. Für viele der mehr als 500.000 freiwillig versicherten Senioren könnte die Krankenversicherung damit deutlich billiger werden - wenn sie einen Antrag stellen.

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