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    Da Vinci Luxury AG  724  2 Kommentare Einberufungsverlangen auf Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung

    Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

    Berlin (pta013/04.08.2017/08:00) - Die Da Vinci Luxury AG hat von dem Aktionär Da Vinci Arbitrage Fund, Singapore, einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 122 Abs. 1 AktG erhalten. Der Da Vinci Arbitrage Fund ist im Besitz von mehr als 5 % der Anteile am Grundkapital. Der Vorstand der Da Vinci Luxury AG hat sich entschieden, diesem Einberufungsverlangen stattzugeben und eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Diese wird am 18. September 2017 in Berlin durchgeführt, die entsprechende Veröffentlichung der Einladungsbekanntmachung erfolgt kurzfristig.

    Die Tagesordnungspunkte sehen folgende Themen vor: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017, Neuwahlen zum Aufsichtsrat sowie Beschlussfassungen über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals.

    (Ende)

    Aussender: Da Vinci Luxury AG
    Adresse: Rungestraße 9, 10179 Berlin
    Land: Deutschland
    Ansprechpartner: Hendrik Klein
    Tel.: +49 30 120 856 33
    E-Mail: info@davinci-luxury.com
    Website: www.davinci-luxury.com

    ISIN(s): DE0005188304 (Aktie)
    Börsen: Freiverkehr in Berlin

    [ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20170804013 ]






    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    Da Vinci Luxury AG Einberufungsverlangen auf Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung Die Da Vinci Luxury AG hat von dem Aktionär Da Vinci Arbitrage Fund, Singapore, einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 122 Abs. 1 AktG erhalten. Der Da Vinci Arbitrage Fund ist im Besitz von mehr als 5 % …