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    DGAP-Adhoc  727  0 Kommentare Laurèl GmbH: Vorsorgliche Aussetzung des Handels in der Laurèl-Anleihe zur Umsetzung des Debt-Equity-Swaps





    DGAP-Ad-hoc: Laurèl GmbH / Schlagwort(e): Kursaussetzung


    Laurèl GmbH: Vorsorgliche Aussetzung des Handels in der Laurèl-Anleihe zur Umsetzung des Debt-Equity-Swaps


    14.08.2017 / 15:30 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



    Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 Abs. 1 MAR


    Laurèl GmbH: Vorsorgliche Aussetzung des Handels in der Laurèl-Anleihe zur Umsetzung des Debt-Equity-Swaps


    Aschheim bei München, 14. August 2017 - Die Gesellschaft gibt hiermit bekannt, dass die Frankfurter Wertpapierbörse am heutigen Tage beschlossen hat, den Handel in der Laurèl-Anleihe (ISIN: DE000A1RE5T8) mit Wirkung zum Beginn des 15. August 2017 auszusetzen. Hintergrund hierfür ist der Umstand, dass die Beschwerdefrist gegen den am 31. Juli 2017 vom Insolvenzgericht bestätigten Insolvenzplan mit Ablauf des 14. August 2017 endet. Sollten innerhalb dieser Frist keine Beschwerden eingereicht werden, wird der Insolvenzplan mit Wirkung zum 15. August 2017, 0:00 Uhr, rechtskräftig.


    Mit dem Eintritt der Rechtskraft werden die Anleihen auf Grund des in dem Insolvenzplan vorgesehenen sogenannten "Debt-Equity-Swaps" auf Grund der Gestaltungswirkung des Insolvenzplans gemäß § 398 BGB automatisch, d. h. ohne dass es einer weiteren Handlung der Anleihegläubiger bedarf, auf das Bankhaus Gebr. Martin als Abwicklungsstelle übertragen. Im Gegenzug erhalten die Anleihegläubiger Erwerbsrechte auf Aktien an der Munich Brand Hub AG, Aschheim, die sämtliche Anteile an der Laurèl GmbH hält und als Holding AG fungieren wird.


    Zur Sicherstellung des auch buchungstechnischen Nachvollzugs des Debt-Equity-Swaps sind daher eine vorsorgliche Aussetzung des Börsenhandels sowie ebenfalls auch eine Sperrung der Anleihe bei der Clearstream mit Wirkung zum Beginn des 15. August 2017 erforderlich geworden.


    Da das zuständige Insolvenzgericht das Amtsgericht München ist und der 15. August 2017 in Bayern ein Feiertag ist, wird die Gesellschaft die Anleihegläubiger erst am 16. August 2017 darüber informieren können, ob der Insolvenzplan mangels Eingang von Beschwerden rechtskräftig geworden ist.


    Dirk Reichert

    Geschäftsführer

    Für weitere Informationen:

    Frank Ostermair/Linh Chung

    Better Orange IR & HV AG

    +49 (0)89 8896906-14

    frank.ostermair@better-orange.de










    14.08.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    Medienarchiv unter http://www.dgap.de





























    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Laurèl GmbH
    Einsteinring 28
    85609 Aschheim
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)89 99 888 0
    Fax: +49 (0)89 99 888 444
    E-Mail: info@laurel.de
    Internet: www.laurel.de
    ISIN: DE000A1RE5T8
    WKN: A1RE5T
    Börsen: Freiverkehr in Berlin, München, Tradegate Exchange; Open Market in Frankfurt





     
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    601289  14.08.2017 CET/CEST












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