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    Instandhaltungsrücklage – Was Immobilienbesitzer über die Notreserve wissen müssen

    Die Instandhaltungsrücklage ist auf den ersten Blick nur ein monatlicher Kostenpunkt für Eigentümer von Immobilien. Doch grade in Notfällen erweist sich der Spartopf als wichtige Reserve.

    Instandhaltungsrücklage - Alles, was Sie wissen müssen

    Instandhaltungsrücklage – Was ist das überhaupt?

    Als „Instandhaltungsrücklage“ legen Immobilienbesitzer monatlich etwas Geld beiseite, um sich einen angenehmen Kapitalpuffer für anfallende Reparaturen oder Modernisierungen aufzubauen.

    Dadurch, dass Eigentümer regelmäßig Kapital zurücklegen, fallen die genannten Maßnahmen nicht so schwer ins Gewicht. Schließlich stehen die Kosten meist plötzlich und in ungünstigen Momenten an – durch die Instandhaltungsrücklage schützen Sie sich einerseits also vor Liquiditätsengpässen.

    Andererseits erhalten Immobilien Investoren durch die zurückgelegte Reserve den Wert Ihres Objektes. Denn im Schadensfall können Sie auf die Rücklage zugreifen und wichtige Reparaturen zügig durchführen. Beheben Sie das undichte Dacht beispielsweise sofort, kann es nicht erst zur Schimmelbildung kommen, welche noch deutlich höhere Kosten verursachen würde.

    Die Instandhaltungsrücklage ist gesetzliche Pflicht

    Dennoch dient die Bildung einer Instandhaltungsrücklage nicht nur der persönlichen Absicherung: Auch rechtlich ist der „angemessene“ Aufbau einer Notreserve im Wohnungseigentumsgesetz festgeschrieben.

    Den entsprechenden Gesetzestext finden Sie im „Wohnungseigentumsgesetz“ (WEG) § 21 Abs. 5. Im Gesetz ist begrifflich auch von der „Instandhaltungsrückstellung“ die Rede, in der Praxis meinen die beiden Begriffe aber dasselbe.

    Wie hoch muss die Instandhaltungsrücklage wirklich sein?

    Geht es um die Höhe der Instandhaltungsrücklage, wählten die Gesetzgeber bewusst eine weiche Formulierung: Sie soll „angemessen“ sein, denn je nach Alter und Zustand der Immobilie lässt sich kein pauschaler Wert festhalten.

    Wie viel Geld Sie also wirklich zurücklegen sollten, ist von Fall zu Fall verschieden. Ein Neubauobjekt sollte in den ersten Jahren weniger Reparaturen verursachen als ein Altbaugebäude.

    Kosten pro Quadratmeter: Die Instandhaltungsrücklage berechnen

    Jahre nach Bauabschluss Jährliche Höhe der Rücklage
    1. bis 5. Jahr 3,00 Euro / m²
    6. bis 10. Jahr 6,00 Euro / m²
    11. bis 15. Jahr 7,50 Euro / m²
    ab 16. Jahr 9,00 Euro / m²


    Handelt es sich um ein Neubauobjekt, können Sie in den ersten fünf Jahren durchaus nur geringe Beträge beiseitelegen. Im 6. bis zum 10. Jahr sollten Sie den Betrag gemäß der oberen Tabelle auf 6 Euro pro Quadratmeter verdoppeln und die Staffelung mit steigenden Baualter fortsetzen.

    Wichtig ist dabei auch zu beachten, dass bei vermieteten die Instandhaltungskosten auf mehreren Ebenen entstehen:

    • Kosten für Gemeinschaftseigentum (die Instandhaltungsrücklage wird per Beschluss der Eigentümerversammlung gebildet)
    • Kosten für Sondereigentum der einzelnen Wohnung (darunter fallen Badsanierungen, neue Bodenbeläge oder Heizkörper)
    • Kosten der vermieteten Wohnung, die vom Mieter getragen werden (Schönheitsreparaturen)

    Anlegen und Absetzbarkeit: Was Sie beachten müssen

    Das gesammelte Kapital kann auf unterschiedliche Art und Weise angelegt werden. Entscheidend ist allerdings, dass die Rücklage im Schadensfall schnell verfügbar ist. Deswegen eignen sich dafür beispielsweise Tagesgeldkonten oder gewöhnliche Girokonten.

    Außerdem können Sie die Instandhaltungsrücklage als Werbekosten von der Steuer absetzen, wenn diese tatsächlich als Rücklage für Erhaltungsmaßnahmen wie Reparaturen verwendet wird. Passende Tipps dazu lesen Sie in unserem Ratgeber „Steuern sparen mit Immobilien“.

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    Verfasst von 2Zinsland
    Instandhaltungsrücklage – Was Immobilienbesitzer über die Notreserve wissen müssen

    Die Instandhaltungsrücklage ist auf den ersten Blick nur ein monatlicher Kostenpunkt für Eigentümer von Immobilien. Doch grade in Notfällen erweist sich der Spartopf als wichtige Reserve. Instandhaltungsrücklage – Was ist das überhaupt? Als „Instandhaltungsrücklage“ legen Immobilienbesitzer monatlich etwas Geld beiseite, um sich einen angenehmen Kapitalpuffer für anfallende Reparaturen oder Modernisierungen aufzubauen. Dadurch, dass Eigentümer regelmäßig Kapital zurücklegen, fallen die genannten Maßnahmen nicht so schwer ins Gewicht. Schließlich stehen die Kosten meist plötzlich und in ungünstigen Momenten an – durch die Instandhaltungsrücklage schützen Sie sich einerseits also vor Liquiditätsengpässen. Andererseits erhalten Immobilien Investoren durch die zurückgelegte Reserve den Wert Ihres Objektes.

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