wobei die FXDirekt eigentlich kein Kreditinstitut nach KWG ist. Explizit gilt: §4EAEG: Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf -den Gegenwert von 100 000 Euro der Einlagen
Nein, nicht in jedem Fall. 100.000€ werden zwar oft genannt, jedoch kommt es drauf an, in welchem Entschädigungsfonds die Bank "Mitglied" ist. Schau mal ein paar Monate zurück, zu FXDirekt. Dort war …