Einlagensicherung Personenbezogen und Kontobezogen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.08.13 16:37:28 von
neuester Beitrag 22.08.13 13:31:00 von
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Hallo,
mal eine Frage an die Experten:
- ist dei Einlagensicherung der deutschen Banken Personenbezogen oder pro Konto?
D.h. wenn die Sicherung z.B. 20.000€ beträgt und ich 3 Konten bei verscheidenene Banken meinen Namen mit jeweils 25.000€ Barguthaben habe, sind dann 60.000€ gesichert oder nur 20.000€?
Wenn das Personenbezogen wäre, würde es ja Sinn machen, die Konten auf mich um meine Frau aufzuteilen, oder?
MFG
peter
mal eine Frage an die Experten:
- ist dei Einlagensicherung der deutschen Banken Personenbezogen oder pro Konto?
D.h. wenn die Sicherung z.B. 20.000€ beträgt und ich 3 Konten bei verscheidenene Banken meinen Namen mit jeweils 25.000€ Barguthaben habe, sind dann 60.000€ gesichert oder nur 20.000€?
Wenn das Personenbezogen wäre, würde es ja Sinn machen, die Konten auf mich um meine Frau aufzuteilen, oder?
MFG
peter
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.295.293 von peter_wall am 21.08.13 16:37:28Pro Konto.
Beispiel:
Bank A: 20.000€ pro Konto
Bank B: 20.000€ pro Konto
Bank C: 20.000€ pro Konto
D.h. insgesamt 60.000€ sind geschützt ; unabhängig davon, ob die Konten auf dich oder deine Frau laufen. Daher ist es bei großen Geldbeträgen auch ratsam das Geld auf mehrere Banken zu verteilen, um alles einlagengesichert zu haben.
So ist mein letzter Stand.
Beispiel:
Bank A: 20.000€ pro Konto
Bank B: 20.000€ pro Konto
Bank C: 20.000€ pro Konto
D.h. insgesamt 60.000€ sind geschützt ; unabhängig davon, ob die Konten auf dich oder deine Frau laufen. Daher ist es bei großen Geldbeträgen auch ratsam das Geld auf mehrere Banken zu verteilen, um alles einlagengesichert zu haben.
So ist mein letzter Stand.
Richtig, pro Konto: http://www.politplatschquatsch.com/2013/03/schafft-eins-zwei…
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.295.293 von peter_wall am 21.08.13 16:37:28#1
Die Einlagensicherung beträgt in der EU aber 100.000 Euro:
http://www.test.de/Tagesgeld-Die-besten-Zinsen-4196794-44786…
09.08.2013
Seit 1. Januar 2011 beträgt die Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung in der gesamten Europäischen Union 100 000 Euro pro Anleger und Bank. Die meisten Banken auf dem deutschen Markt haben durch freiwillige Verpflichtungen aber weit höhere Beträge abgesichert..."
Die Einlagensicherung beträgt in der EU aber 100.000 Euro:
http://www.test.de/Tagesgeld-Die-besten-Zinsen-4196794-44786…
09.08.2013
Seit 1. Januar 2011 beträgt die Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung in der gesamten Europäischen Union 100 000 Euro pro Anleger und Bank. Die meisten Banken auf dem deutschen Markt haben durch freiwillige Verpflichtungen aber weit höhere Beträge abgesichert..."
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.295.949 von Blue Max am 21.08.13 17:48:18Nein, nicht in jedem Fall.
100.000€ werden zwar oft genannt, jedoch kommt es drauf an, in welchem Entschädigungsfonds die Bank "Mitglied" ist.
Schau mal ein paar Monate zurück, zu FXDirekt. Dort war die Höchstgrenze mit 90%, jedoch maximal 20.000€ festgelegt. Ein Blick ins Kleingedruckte ist hier deshalb immer Pflicht, sonst gibts wieder das Böse Erwachen im schlimmsten Fall.
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldun…
100.000€ werden zwar oft genannt, jedoch kommt es drauf an, in welchem Entschädigungsfonds die Bank "Mitglied" ist.
Schau mal ein paar Monate zurück, zu FXDirekt. Dort war die Höchstgrenze mit 90%, jedoch maximal 20.000€ festgelegt. Ein Blick ins Kleingedruckte ist hier deshalb immer Pflicht, sonst gibts wieder das Böse Erwachen im schlimmsten Fall.
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldun…
wobei die FXDirekt eigentlich
kein Kreditinstitut nach KWG ist.
Explizit gilt: §4EAEG: Entschädigungsanspruch
ist der Höhe nach begrenzt auf
-den Gegenwert von 100 000 Euro der Einlagen
kein Kreditinstitut nach KWG ist.
Explizit gilt: §4EAEG: Entschädigungsanspruch
ist der Höhe nach begrenzt auf
-den Gegenwert von 100 000 Euro der Einlagen
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