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    PTA-HV  700  0 Kommentare TCU AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung - Seite 3

    Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den 23. November 2017, 0:00 Uhr, zu beziehen ("Nachweiszeitpunkt"). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. Veräußerungen oder Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.

    Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der Gesellschaft spätestens am 7. Dezember 2017, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse eingehen:

    TC Unterhaltungselektronik AG
    c/o UBJ. GmbH
    Haus der Wirtschaft
    Kapstadtring 10
    22297 Hamburg
    Telefax: +49 40 6378-5423
    E-Mail: hv@ubj.de

    Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung zur Hauptversammlung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

    Stimmrechtsvertretung

    Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind die fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes, wie vorstehend beschrieben, erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig.

    Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der nach § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation bevollmächtigt werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Organisationen, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG diesen gleich gestellte Organisation bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit dieser über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    PTA-HV TCU AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung - Seite 3 TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft, Koblenz, ISIN: DE0007454209 - WKN: 745420 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 14. Dezember 2017, um 10:30 Uhr im Hotel Contel Koblenz, …