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    Air Berlin Insolvenz  1002  0 Kommentare
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    Schock für Air Berlin-Mitarbeiter: 2.500 Kündigungen versandt!

    Ernüchterung bei Air Berlin-Mitarbeitern: Seit gestern trudeln nun nach und nach bei etwa 2.500 Mitarbeitern die Kündigungen ein. Besonders für das Boden- und Flugpersonal ist dies ein Schlag ins Gesicht. Nachdem viele von ihnen eine widerrufliche Freistellung erhalten hatten, ist die Kündigung damit unter Dach und Fach und auch die Sozialplan-Verhandlungen kommen zu einem Ende.

    Internen Quellen zufolge wurde den Mitarbeitern der Pleite-Airline bereits geraten sich arbeitslos zu melden, um eventuelle Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht zu verlieren. Des Weiteren verwies man auf offene Stellen bei Easyjet und Condor und auf eine am heutigen Freitag stattfindende Jobmesse.

     

    Wir helfen Ihnen zu retten, was noch zu retten ist und stehen im Kampf für Ihr gutes Recht an Ihrer Seite! 

     

    Für 3.500 Mitarbeiter ist ihr Schicksal noch ungewiss!

     

    Neben den 2.500 gekündigten Mitarbeitern der Air Berlin blicken nun noch ganze 3.500 Beschäftigte des Bodenpersonals in eine unsichere Zukunft. Bislang konnten nur 300 Mitarbeiter in die Transfergesellschaft wechseln, um dort eine Neuorientierung von sechs Monaten zu durchlaufen. 

     

    Niederlage vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht: Pilot verliert Rechtsstreit!

     

    Rückschlag für Air Berlin-Mitarbeiter: Am Donnerstag wies das Arbeitsgericht Düsseldorf die Klage eines Air Berlin-Piloten im Eilverfahren zurück. Er hatte argumentiert, dass für ihn eine Beschäftigungsmöglichkeit bei Überführungsflügen gegeben sei. Die Air Berlin berief sich jedoch darauf, dass die Zusammensetzung des noch aktiven Flugpersonals willkürlich erfolgt war (Az.: 10 Ga 89/17 Arbeitsgericht Düsseldorf vom 23.11.2017). 

     

    Auf die Freistellung folgt die Kündigung: Jetzt Kündigungsschutzklage einreichen! 

     

    Am 01.11.2017 wurde das Insolvenzverfahren der Pleite-Airline Air Berlin eröffnet. Viele Mitarbeiter erhielten im Zuge dessen die widerrufliche Freistellung. Nach Abschluss der Sozialplan-Verhandlungen folgt nun eine Kündigungswelle für die Mitarbeiter. Da die Kündigung im Gegensatz dazu jetzt das endgültige Aus bedeutet, sollten Sie nun handeln und eine Kündigungsschutzklage einreichen, um Ihre Rechte zu sichern. 

     

    Jetzt handeln: Schnell sein lohnt sich! 

     

    Haben Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie umgehend handeln. Denn was viele nicht wissen: Es gibt eine Frist für eine Kündigungsschutzklage. Ab Erhalt der Kündigung haben Sie gemäß § 4 KSchG drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, so verfallen sämtliche Ansprüche und Ihre Kündigung wird wirksam. 

    Mit Hilfe einer Kündigungsschutzklage können Sie sich als Air Berlin-Mitarbeiter zur Wehr setzen. Im Rahmen dieser Klage wird dann zu allererst geprüft, ob eine Entlassung in Ihrem Fall überhaupt wirksam ist oder nicht.

     

    Vorraussetzungen für das Einreichen einer Kündigungsschutzklage: Checkliste!

     

    Um eine wirksame Kündigungsschutzklage einreichen zu können, gelten Bedingungen, die erfüllt sein müssen:

     

    • Ihr Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate angedauert haben 
    • Innerhalb des Betriebs müssen mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt worden sein
    • Es muss ein nachweislich ordentlicher Kündigungsgrund vorliegen (betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder krankheitsbedingt)

     

    Sind diese drei Punkte erfüllt, so haben Sie die Möglichkeit eine Kündigungsschutzklage einzureichen! 

     

    Kommt es innerhalb eines arbeitsrechtlichen Verfahrens dann zu einer Auflösung Ihres Arbeitsverhältnisses, so können Sie dennoch eine angemessene Abfindung erstreiten. Als Gegenleistung dazu wäre dann die Rücknahme Ihrer Kündigungsschutzklage anzusehen. Zwar ist die Höhe der Abfindungssumme meist Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, jedoch gibt es eine geläufige Faustformel zur Berechnung einer Abfindung: ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Jahr, in dem Sie bei dem Unternehmen angestellt waren.

     

    Nicht länger zögern: Handeln Sie jetzt! Mit erfolgsorientierter Prozessfinanzierung zum Ziel! 

     

    Wir bieten exklusiv für unsere Mandanten eine erfolgsorientierte Lösung in Kooperation mit einem Prozessfinanzierer an, durch die Sie keine Angst vor dem Berg an Gerichts- und Verfahrenskosten haben müssen. So können Sie Ihre Kündigungsschutzklage sorglos einreichen und zahlen nur im Falle eines positiven Ausgangs ein Erfolgshonorar von 30 Prozent des Streitwerts. Endet das Verfahren negativ, so zahlen Sie nichts. 

     

    Kontaktieren Sie uns daher noch heute und schließen Sie sich uns und hunderte geschädigten Mitarbeitern der Air Berlin an. Wir kämpfen für Ihr gutes Recht. 

     

    Senden Sie uns daher gerne Ihre Vertragsunterlagen, Ihre Kündigung, sowie  die letzten drei Gehaltsabrechnungen an info@mingers-kreuzer.de zu. Wir prüfen diese im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung für Sie und wägen Ihre Chancen auf eine Kündigungsschutzklage ab! 

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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