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    Investmentsteuerreform  1178  0 Kommentare Was sich 2018 ändert

    Ab Januar 2018 tritt die neue Investmentsteuerrefrom in Kraft. Für offene Publikumsfonds, die in Deutschland aufgelegt sind, entfällt die Steuerfreiheit. Über die Änderungen, die sich für den Anleger ergeben, sprach FundResearch mit Wolfgang Wawro, Steuerberater und Experten des Deutschen Steuerberaterverbands e.V.

    FundResearch:  Herr Wawro, ab dem 1. Januar 2018 müssen deutsche Fonds auf bestimmte Erträge 15 % Steuern zahlen. Welche Werte sind davon betroffen?

    Wawro: Inländische Investmentfonds müssen auf Kapitalerträge und inländische Entgelte, Einnahmen und Bezüge Körperschaftsteuer zahlen. Der Steuersatz beläuft sich auf  15 %.

    FR: Betrifft die Investmentsteuerreform auch offene Immobilienfonds, selbst wenn sie 10 Jahre oder mehr gehalten wurden? 

    Wawro: Inländische Immobilienerträge unterliegen ebenfalls dem Steuerabzug von 15 %.Gewinne aus der Veräußerung von inländischen Immobilien unterliegen als private Veräußerungsgeschäfte nur der Besteuerung, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre lagen. Wenn die Immobilie länger als 10 Jahre gehalten wurde, erfolgt keine Veräußerungsbesteuerung im privaten Bereich. Wertveränderungen, die vor dem 1. Januar 2018 eingetreten sind, bleiben bei einer Veräußerung nach zehn Jahren steuerfrei.

    FR: Welche Auswirkungen hat dies auf den NAV offener Immobilienfonds?

    Wawro: Da sich eine Steuerbelastung allgemein auf Erträge bzw. Ausschüttungen bezieht, ergibt sich keine Auswirkung auf den Nettoinventarwert des Immobilienbestands.In außergewöhnlichen Situationen, wenn zu viel Auszahlungen erforderlich werden, die Immobilienveräußerungen notwendig machen, könnte dies wie etwa 2008/2009 zu einer Abwertung der NAVs führen. Damit dürfte aber nicht zu rechnen sein, weil inzwischen die Anteilsrückkäufe rechtlich limitiert worden sind.Extreme Marktschwankungen könnten jedoch die NAVs beeinflussen, wenn die Zinsentwicklung sich stark positiv entwickeln würde und die spürbar angestiegenen Immobilienpreise sich empfindlich rückläufig entwickelten. 

    FR: Was bedeutet die Gesetzesänderung für Privatanleger - erhöhen sich für sie künftig die Steuern und was ändert sich für sie bei der Besteuerung?

    Wawro: Private Fondsanleger werden ab 2018 einige Änderungen zu begrüßen oder zu verkraften haben. Die laufende Fonds-Ertragsbesteuerung wird für die Finanzämter vereinfacht, für die Anleger aber in einigen Fällen teurer als bisher. Das erforderliche Handling trifft den Anleger nicht unmittelbar, denn damit sind die Depotbanken bzw. Fondsverwalter belastet. Die Besteuerungsanteile sind abhängig von der Art der Fondsbeteiligung. In der Regel ergibt sich eine Kapitalertragsteuer von 25 %, die als Abgeltungsteuer wirkt.

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    Dominik Weiss
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    Dominik Weiss hat an den Universitäten Bielefeld und Salzburg Medien- und Wirtschaftswissenschaften studiert. Er ist zuständiger Redakteur für Wirtschaftsnachrichten bei der Euro Advisor Services GmbH (www.fundresearch.de).
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    Verfasst von Dominik Weiss
    Investmentsteuerreform Was sich 2018 ändert Ab Januar 2018 tritt die neue Investmentsteuerrefrom in Kraft. Für offene Publikumsfonds, die in Deutschland aufgelegt sind, entfällt die Steuerfreiheit. Über die Änderungen, die sich für den Anleger ergeben, sprach FundResearch mit Wolfgang Wawro, Steuerberater und Experten des Deutschen Steuerberaterverbands e.V.

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