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    OTS  1579  0 Kommentare IVA Internationale Verbraucher Anstalt / Kann man alte Lebens- und ...

    Kann man alte Lebens- und Rentenversicherungen zu Geld machen? Vaduz, Liechtenstein (ots) - Die Rückabwicklung alter Versicherungsverträge bringt mehr Geld als viele Menschen denken.

    Viele Vorsorgeversicherungen können mit Gewinn rückabgewickelt werden. Die Internationale Verbraucher Anstalt-IVA aus Vaduz, hat sich darauf spezialisiert, dieses Verbraucherrecht für ihre Kunden erfolgreich durchzusetzen. Dabei geht es um abgewickelte bzw. abzuwickelnde Lebens- und Rentenversicherungen sowie Bausparverträge. In mehreren Urteilen aus den Jahren 2013 bis 2015 haben der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Verträge die zwischen 29.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen wurden, zeitlich unbefristet widerrufen werden können. Der Widerspruch kann auch dann noch erklärt werden, wenn ein Vertrag stillgelegt ist oder, wie in einem vom BGH entschiedenen Fall, bereits gekündigt wurde.

    Voraussetzung für einen Widerruf ist, dass der Versicherungsantrag oder der Versicherungsschein keine Information über das Recht zum Widerspruch enthält, oder die Widerspruchsbelehrung nicht den strengen inhaltlichen und formellen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das ist beispielsweise schon dann der Fall, wenn eine Widerspruchsbelehrung nicht "drucktechnisch deutlich hervorgehoben" ist, oder nicht korrekt über den Beginn der Widerspruchsfrist informiert. So wurden schon zahlreiche Widerspruchsbelehrungen von verschiedenen Versicherungsgesellschaften wie der Allianz, Ergo, Aachener Münchener oder der Nürnberger vom Bundesgerichtshof als nicht ordnungsgemäß beurteilt.

    Ein Widerspruch, der sich dank Nutzungsentschädigung richtig lohnen kann

    Für Millionen Versicherungskunden kann sich laut Stiftung Warentest eine Rückabwicklung von Lebens- oder Rentenversicherungen lohnen. Das Magazin "Finanztest" berichtete, dass bei fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen in den Verträgen, selbst lange nach Vertragsende, oft noch hohe Nachzahlungen möglich seien. Denn laut einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs müssen Gesellschaften deren Verträge widersprochen werden, nicht nur die gezahlten Beiträge erstatten, auch Abschluss- und Verwaltungskosten müssen ebenso wie Ratenzahlungszuschläge vollständig zurückbezahlt werden. Darüber hinaus kann der Versicherungskunde die Zinsen, die die Versicherungsgesellschaft mit seinen Beiträgen erwirtschaftet hat, als sogenannten Nutzungsersatz verlangen.

    Mit der IVA in drei einfachen Schritten zur Rückerstattung

    Um diese Verbraucherrechte gegenüber der Versicherung durchzusetzen, möchte die IVA ihren Kunden zur Seite stehen. Dazu werden zunächst die gesamten Versicherungsunterlagen geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung kann der Kunde dann die Anwälte beauftragen den Versicherungsvertrag zu widerrufen. Mit einem wirksamen Widerspruch Ihrer Lebensversicherung lösen Sie das Versicherungsverhältnis auf und haben Anspruch auf die Rückerstattung aller Kosten und auf die Herausgabe der gezogenen Nutzungen. Sie bekommen Ihre Rückerstattung, die IVA erhält eine anteilige Erfolgsprämie von 23,8%.

    Dr. Walter Schautz, Geschäftsführer der Internationalen Verbraucher Anstalt, geht davon aus, dass in Deutschland zwischen 60 und 80 Prozent aller abgeschlossenen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in den Unterlagen oder Versicherungspolicen enthalten. Die
    Verbraucherzentrale Hamburg schätzt, dass das bis zu 24 Millionen Versicherungsverträge betrifft.

    Versicherungsnehmer sollten die Chance nutzen, die ihnen durch die höchstrichterlichen Urteile entstand sind. Es können durch die IVA Vorsorgeverträge geprüft werden und das Geld in vielen Fällen von der Versicherung zurückgeholt werden.

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    Pressekontakt:
    IVA Internationale Verbraucher Anstalt
    info@iva.li




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