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    Privatinsolvenzen  279  0 Kommentare Nur 8,3 Prozent nutzen verkürztes Insolvenzverfahren

    Hamburg (ots) - Zum 1. Juli 2014 trat in Deutschland eine weitere
    Reform des Insolvenzrechts in Kraft. Diese hatte das Ziel, dass
    zahlungsunfähige Verbraucher schneller ihre Schulden loswerden
    können. Eine Restschuldbefreiung ist demnach für die Betroffenen
    unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Jahren möglich.
    Allerdings müssen dazu 35 % der Schulden innerhalb von drei Jahren
    und die Verfahrenskosten bezahlt werden.

    Die Wirtschaftsauskunftei CRIFBÜRGEL hat nun erstmals Zahlen
    seitens der Verbraucher zu der Verkürzung der Restschuldbefreiung auf
    drei Jahre analysiert. Vom 1.7.2014 bis zum 31.12.2014 mussten
    insgesamt 49.642 Privatpersonen eine Insolvenz anmelden. 8,3 Prozent
    (4.111 Privatpersonen) von ihnen ist es gelungen, die
    Restschuldbefreiung auf drei Jahre zu verkürzen.

    Laut CRIFBÜRGEL ist es auffällig, dass es überproportional mehr
    jungen Menschen gelingt, die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren zu
    erreichen. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass diese Personen
    im Vergleich zum Rest der Betroffenen relativ weniger Schulden haben.
    Über alle Altersgruppen hinweg liegt die Durchschnittsschuldenhöhe
    der Betroffenen bei rund 33.500 Euro. Bei unter 30-Jährigen ist der
    Wert jedoch weitaus geringer. Hier liegt die durchschnittliche
    Schuldensumme bei knapp unter 15.000 Euro. Mit steigendem Alter
    steigen auch die Schulden auf bis zu einem Durchschnitt von 43.000
    Euro bei den Bundesbürgern in der Altersgruppe 61 Jahre und älter.

    Die wesentlichen Ursachen für eine Privatinsolvenz sind eng
    verbunden mit der Einkommenssituation der betroffenen Personen. Es
    gibt sechs Hauptursachen ("Big Six"), die immer wieder Erwähnung
    finden, wenn es um die Ursachen oder die Gründe von Privatinsolvenzen
    geht. Zu den Gründen gehören Arbeitslosigkeit und reduzierte Arbeit,
    Einkommensarmut, gescheiterte Selbstständigkeit, ein zum Einkommen
    unpassendes Konsumverhalten, Veränderungen in der familiären
    Situation wie Scheidung beziehungsweise Trennung und Krankheit. Der
    überwiegende Teil der Privatpersonen in einer Insolvenz steht vor
    allem bei Kreditinstituten, Versandhändlern, Versicherungen,
    Behörden, Vermietern, Energieversorgern und Telefongesellschaften in
    der Kreide.

    Insgesamt warten derzeit in Deutschland rund 650.000 Bürger auf
    die Restschuldbefreiung und befinden sich in der Wohlverhaltensphase.
    Die betroffenen Personen müssen in dieser Phase bestimmte Pflichten
    erfüllen, um am Ende von den verbliebenen Schulden befreit werden zu
    können. Dies geschieht in der Regel dadurch, dass sie ihr Einkommen
    oberhalb der Pfändungsgrenze abgeben müssen. Es kommen jedoch nicht
    alle Bürger in den Genuss der Restschuldbefreiung, da diese unter
    Umständen versagt wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der
    Schuldner während des Verfahrens Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
    verletzt oder wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt
    wurde.

    Für das Jahr 2017 rechnet CRIFBÜRGEL mit circa 88.000
    Privatinsolvenzen. Dies wäre der siebte Rückgang in Folge und der
    niedrigste Stand seit 2005.

    OTS: CRIF Bürgel GmbH
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    Pressekontakt:
    Oliver Ollrogge, CRIF Bürgel GmbH, Bereich Marketing/PR
    E-Mail: Oliver.Ollrogge@buergel.de , Tel.: 040 / 89 803 582



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    Privatinsolvenzen Nur 8,3 Prozent nutzen verkürztes Insolvenzverfahren Zum 1. Juli 2014 trat in Deutschland eine weitere Reform des Insolvenzrechts in Kraft. Diese hatte das Ziel, dass zahlungsunfähige Verbraucher schneller ihre Schulden loswerden können. Eine Restschuldbefreiung ist demnach für die Betroffenen …

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