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    Widerruf Autokredit  1744  0 Kommentare
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    Widerruf Autokredit: Mit diesen 4 Tipps kommen Sie an bares Geld!

    Meist ist es ein eher schweres Unterfangen aus einer Autofinanzierung wieder herauszukommen. Aber Achtung: Nutzen Sie die Möglichkeit des Widerrufsjokers und machen Sie Ihr Auto zu barem Geld! Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen lassen sich einige Verträge auch heute dank des „ewigen Widerrufsrecht“ noch widerrufen. Folge dessen ist die Rückabwicklung Ihres Kredit- und Kaufvertrages.

     

    Wir haben für Sie vier Tipps zusammengestellt, wie Ihr Widerruf gelingt. 

     

    Tipp 1) Kreditvertrag überprüfen lassen!

     

    Viele Verträge über Autofinanzierungen enthalten Fehler. Dies ist auch bei den hauseigenen Banken der Hersteller keine Seltenheit. Diese Fehler gilt es aufzuspüren und dann auszunutzen. Denn nicht selten verursachen diese, dass die Widerrufsfrist bislang noch nicht zu laufen begonnen hat. 

    Beispielhafte Fehler:

    • - keine Nennung der Darlehensart 
    • - Nennung der Bafin als einzige Aufsichtsbehörde (fehlende Angaben zur EZB)
    • - keine Informationen über den Ablauf des Kündigungsverfahrens, wenn der Kreditnehmer den Vertrag kündigt 
    • - fehlende Nennung der konkreten Methode zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung 

     

    Tipp 2) Rückabwicklung bringt Ihnen Ihr Geld zurück!

     

    Sämtliche Zahlungen zur Tilgung des Kredites, sowie die Anzahlung, werden Ihnen bei einer Rückabwicklung zurück gezahlt. Das Vertragsverhältnis wird somit zu Ihren Gunsten gelöscht. Achtung: Die Zinszahlungen dürfen jetzt von der Bank einbehalten werden. 

     

    Tipp 3) Keine Scheu, nur Mut!

     

    Aufgrund der aktuelle Lage können Darlehensnehmer mit Mut und erhobenen Hauptes in eine gerichtliche Auseinandersetzung gehen. Ein Autobauer lenkte beispielsweise bereits ein und bot sogar die kostenlose Rücknahme des Dieselfahrzeuges an. Viele Vergleiche enden erfolgreich für die Kläger.

     

    Tipp 4) Suchen Sie sich juristische Hilfe!

     

    Sind auch Sie Betroffener und haben nach Juni des Jahres 2014 einen Autokredit oder einen Leasingvertrag abgeschlossen? Dann könnten auch Sie vom Widerrufsjoker profitieren! Scheuen Sie sich nicht und nutzen Sie die aktuelle Rechtslage aus. Widerrufen Sie Ihren Vertrag jetzt! 

    Um eventuelle Fehler zu identifizieren, sollten Sie sich professionelle Hilfe zur Seite nehmen. Als Laie sind die Details häufig nur schwer zu erkennen.

    Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer prüfen Ihren Vertrag zeitnah und vollkommen unverbindlich im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Wenden Sie sich jetzt an uns und setzen Sie mit uns gemeinsam Ihren Widerruf durch! Wir freuen uns auf Sie! 

     
     
    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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