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    DGAP-News  208  0 Kommentare SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Münchener Lebensversicherung von 1871 (LV 1871): Schirp & Partner erfolgreich mit Widerspruchs-Joker (deutsch)

    SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Münchener Lebensversicherung von 1871 (LV 1871): Schirp & Partner erfolgreich mit Widerspruchs-Joker

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    DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Rechtssache/Vergleich
    SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Münchener Lebensversicherung von 1871 (LV 1871): Schirp & Partner erfolgreich mit Widerspruchs-Joker

    15.02.2018 / 14:53
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    Münchener Lebensversicherung von 1871 (LV 1871): Schirp & Partner erfolgreich mit Widerspruchs-Joker -
    nur 15 % Erfolgshonorar für außergerichtliche Anspruchsdurchsetzung

    Viele Lebensversicherungen liefern unbefriedigende Erträge. Oft hilft ein Widerspruch gegen die Erklärungen, mit denen man den Vertrag einmal eingegangen ist. Ca. 128 Mio. Policen leiden an rechtlichen Mängeln, die auch rückwirkend geltend gemacht werden können. Das führt oft zu erheblichen Nachzahlungen zugunsten des Versicherungsnehmers. Darin liegt eine riesige Chance für jeden Versicherungsnehmer, die man nicht verschenken sollte!

    Viele Versicherer einigen sich inzwischen außergerichtlich mit ihren Kunden. Man muss also nicht mehr zu Gericht laufen, sondern kann seine Ansprüche schnell und ohne Risiken durchsetzen. Allerdings ist es nötig, dass man sich durch sachkundige Anwälte vertreten lässt, ansonsten "mauern" die Versicherer. Wenn aber kompetente und energische Anwälte ans Werk gehen, dann kann man auch ohne gerichtliche Hilfe erhebliche Zusatzzahlungen durchsetzen.

    Aktuelles Beispiel: Der Münchener Versicherer Lebensversicherung von 1871 a.G. (LV 1871). Schirp & Partner Rechtsanwälte aus Berlin konnten für einen Mandanten eine Nachzahlung von zusätzlichen 50 % der avisierten Versicherungsleistung (!) durchsetzen, ohne dass ein Gericht bemüht werden musste. Statt avisierter EUR 44.000,- erhielt der Mandant stattliche EUR 66.000,-.

    Rechtsanwältin Anne Wenzelewski von Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin:

    "Wir freuen uns, dass wir bereits nach wenigen Wochen diese schöne Zusatzzahlung für unseren Mandanten durchsetzen konnten. Wir mussten dafür nicht einmal ein Gericht bemühen. Das hat sich für unseren Mandanten wirklich gelohnt! Derzeit sind es schon 11 Versicherungsunternehmen, die die Zusatzansprüche ihrer Kunden anstandslos auszahlen, wenn man diese Ansprüche kompetent und sachgerecht aufbereitet hat."

    Rechtsanwalt Alexander Temiz von Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin:

    "Im außergerichtlichen Bereich rechnen wir nur ein Erfolgshonorar von 15 % zuzüglich Umsatzsteuer ab. Das bedeutet maximale Transparenz und Null Risiko für unsere Mandanten. Wer noch schlecht laufende Altverträge hat - oder wer gar selbst seine Lebensversicherung gekündigt hat -, sollte seine Ansprüche unbedingt prüfen lassen.":

    Erreichbar für ergänzende Auskünfte:

    - Anne Wenzelewski, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Tel. 030-3276170, mail: wenzelewski@ssma.de;

    - Alexander Temiz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Tel. 030-3276170, mail: temiz@ssma.de

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    654721 15.02.2018

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