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    Widerruf Lebensversicherung  604  0 Kommentare
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    Bares Geld dank Widerruf? Wie Sie Ihre Lebensversicherung erfolgreich loswerden!

    Jedes Jahr vermindert sich die Rendite, Tendenz nach unten. Das Modell der Lebensversicherung ist schon längst nicht mehr lohnenswert und viele Verbraucher ärgern sich über die abgeschlossenen Verträge. Aber es gibt einen Hoffnungsschimmer: In vielen Widerrufsbelehrungen der Lebensversicherungsverträge stecken Fehler, die Ihnen auch heute noch einen Widerruf möglich machen.

     

     

     

    Wir haben die Top-Fragen zu diesem Thema für Sie beantwortet: 

     

    Welche Verträge sind betroffen? 

     

    Konkret handelt es sich um die Verträge vom 29. Juli 1994 bis zum 31. Dezember 2007, in Ausnahmefällen laut dem Bundesgerichtshof auch um solche, die ab dem 01. Januar 1991 abgeschlossen worden.

     

    Um welche Fehler geht es?

     

    In vielen Verträgen finden sich sowohl inhaltliche, als auch formale Fehler. Vor allem sind diese in den Widerrufsbelehrungen aufzuspüren.

    Konsequenz: Durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen hat die gesetzliche Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen, sodass Sie als Verbraucher noch heute Ihren Vertrag widerrufen können. 

     

    Kann ich die Fehler selbst erkennen?

     

    Bis zum 31. Juli 2001 muss innerhalb der Verträge auf die Schriftform hingewiesen werden, ab dem 01. August dann auf die Textform. In vielen Fällen ist hier jedoch kein Hinweis zu finden. 

    Ein weiterer Fehler ist die häufig fehlende drucktechnische Hervorhebung der Widerrufsbelehrung. Sie muss entweder durch Farbe, Einrahmung, Einrücken, Schriftart oder Größe sichtbar hervorgehoben sein. Ist dies nicht der Fall, ist sie fehlerhaft. 

     

    Welche Folgen hat ein Widerruf?

     

    Widerrufen Sie Ihren Vertrag, so kommt es zu einer vollständigen Rückabwicklung Ihres Lebensversicherungsvertrages.

     

    Wie viel Geld kann ich zurückbekommen?

     

    Wird Ihrem Widerruf zugestimmt, so ist der Vertrag ab Anfang des Abschlusses unwirksam. 

    Sie erhalten im Regelfall Ihren kompletten eingezahlten Beträge zurück plus eine Verzinsung hierauf. Im Gegensatz zu einer Kündigung übersteigt der Betrag nach der Rückabwicklung den Rückkaufswert, der so um die dreißig Prozent liegt, bei weitem!

     

    Darf der Versicherer Abzüge machen?

     

    In den meisten Fällen ja. Die Versicherer dürfen sich einen Vertrag einbehalten, der den gewährleisteten Versicherungsschutz zur Vertragslaufzeit abdeckt (zum Beispiel den Todesfallschutz). Der genaue Betrag hängt dabei von den Versicherern ab und ist individuell zu beurteilen.

     

    Für wen lohnt sich der Widerruf nicht?

     

    Haben Sie eine Police mit einer hohen Garantieverzinsung abgeschlossen (bis zu 4 % p.a.), so lohnt sich ein Widerruf meist nicht. 

    Benötigen Sie allerdings spontan Geld für eine größere Anschaffung oder können die monatlichen Zahlungen nicht mehr stemmen, so ist ein Widerruf meist lukrativer als eine Kündigung.

     

    Was ist mit bereits gekündigten Verträgen?

     

    Auch diese können Sie noch widerrufen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag schon beitragsfrei gestellt wurde.

     

    Meine Versicherung lehnt einen Widerruf ab. Was jetzt?

     

    Da dies meist der Regelfall ist, sollten Sie hier anwaltliche Hilfe zu Rate ziehen. Dieser kann Sie sowohl außergerichtlich als auch während eines Gerichtsverfahrens unterstützen.

     

    *** Gerne können Sie sich im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung an uns wenden. Wir prüfen Ihre Verträge unverbindlich und sagen Ihnen, ob ein Widerruf Ihrer Lebensversicherung sinnvoll ist! Wir freuen uns auf Sie! ***

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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