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    Lebensversicherung im Check: Wie auch Sie bares Geld zurück bekommen!

    Es ist längst kein Geheimnis mehr: Viele Lebensversicherungen beinhalten Fehler, die dazu führen, dass die gesetzliche Widerrufsfrist noch nicht zu laufen begonnen hat. Besonders in den Widerrufsbelehrungen sind häufig inhaltliche und formale Fehler aufzufinden. Dies kann ihre Chance sein, eine unliebsame Lebensversicherung loszuwerden!

    Circa 60 Prozent derjenigen, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, können diesen Vertrag noch heute widerrufen und somit eine Rückabwicklung in Gang bringen. Rückabwicklung bedeutet, dass die Versicherer Ihnen sämtliche eingezahlten Beiträge zurück erstatten müssen. In einigen Fällen dürfen diese höchstens eine Pauschale für den Versicherungsschutz einfordern.

     

    Welche Versicherungen sind betroffen?

    Besonders häufig sind Policen der Nürnberger Lebensversicherung, der Provinzial, der R+V Versicherungen und der Capital Leben. Jedoch sind diese Versicherer längst nicht die einzigen. Ob eine Versicherung tatsächlich widerrufen werden kann, muss in jedem Einzefall individuell abgeklärt und überprüft werden.

    Wichtig: Auch Kunden, die schon vor Monaten oder Jahren ihre Versicherung gekündigt haben oder diese beitragsfrei gestellt wurde, haben die Möglichkeit des Widerrufs. Auch der Erhalt eines Rückkaufswert ist kein Grund aufzugeben. Übersteigt der Wert aus der Rückabwicklung den des Rückkaufswerts, so können sie die Differenz einfordern.

     

    Lohnt sich der Widerruf in jedem Fall?

    Nein. Viele Altverträge beinhalten eine hohe und sehr attraktive Garantieverzinsung von bis zu vier Prozent. Deshalb sollte eine Überprüfung erfolgen, um herauszufinden, ob die Versicherung sich bereits in der Gewinnzone befindet. Ist dies der Fall und es besteht auch kein akuter Geldmangel, dann sollten Sie Ihre Lebensversicherung lieber unangetastet lassen.

     

    Warum sind Lebensversicherungen immer unattraktiver?

    In den vergangenen Jahren sind im Allgemeinen die Überschussanteile gesunken. Besonders schlecht traf es vor allem die fondsgebundenen Lebensversicherungen, das heißt solche, die die Versicherungssumme an Aktienfonds geknüpft haben. Hier wurde vielen Kunden eine hohe Rendite und Gewinne versprochen, die so durch die Crashs 2008 und 2010 nicht mehr zu erfüllen sind. Kaum eine fondsgebundene Police überlebte diese Crashs und erholte sich vollständig davon. Da vielen Kunden das Risiko nicht bewusst war, kommt der Widerrufsjoker hier wie gerufen.

     

    Widerruf oder Kündigung - was ist besser?

    Definitiv der Widerruf. Während man im Falle einer Kündigung nur den Rückkaufswert, also einen Bruchteil der Versicherungssumme zurück erhält, so erhält man im Falle eines Widerrufs hingegen durch die Rückabwicklung sämtliche Beiträge, die eingezahlt wurden, zurück.

     

    *** Möchten auch Sie Ihre Lebensversicherung hinsichtlich Ihrer Chancen auf einen Widerruf überprüfen lassen, so wenden Sie sich gerne an uns. Unsere erfahrenen Anwälte überprüfen Ihren Vertrag im Rahmen einer unverbindlichen Ersteinschätzung unter lv@mingers-kreuzer.de und besprechen daraufhin das weitere Vorgehen mit Ihnen. Wir freuen uns auf Sie! ***

     

     

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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