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Finales Ergebnis der ersten Angebotsperiode: Insgesamt 73,8 Prozent der BUWOG-Aktionäre haben Übernahmeangebot der Vonovia SE angenommen
DGAP-News: BUWOG AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Wien, 15. März 2018 |
- Nachfrist für BUWOG-Aktionäre beginnt am 16. März 2018 und endet am 18. Juni 2018
Die Vonovia SE hat heute das endgültige Ergebnis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für den Erwerb sämtlicher ausstehender Aktien und Wandelschuldverschreibungen der BUWOG AG auf ihrer
Website (vonovia-tob.de) veröffentlicht. Das Übernahmeangebot wurde für insgesamt 82.844.967 BUWOG-Aktien bzw. 73,8 Prozent aller ausgegebenen BUWOG-Aktien angenommen. Zudem wurde das Angebot für
2.988 BUWOG Wandelschuldverschreibungen, die 99,6 Prozent des gesamten Nominales entsprechen, angenommen. Bereits am 12. März 2018 hatte Vonovia darüber informiert, dass alle Vollzugsbedingungen
eingetreten sind. Das Übernahmeangebot ist somit wirksam.
Für BUWOG-Aktionäre, die das Angebot von Vonovia bisher noch nicht angenommen haben, verlängert sich die Annahmefrist nach § 19 Abs 3 Z 3 des österreichischen Übernahmegesetzes um weitere drei
Monate ("Nachfrist"). Die Nachfrist beginnt am 16. März 2018 und endet am 18. Juni 2018, 17:00 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums haben BUWOG-Aktionäre weiterhin die Möglichkeit, ihre Aktien Vonovia
zum Preis von 29,05 Euro je Aktie anzudienen.
Inhaber der BUWOG-Wandelschuldverschreibungen haben in der Nachfrist weiterhin die Möglichkeit, ihre Wandelschuldverschreibungen Vonovia zu einem reduzierten Preis je Wandelschuldverschreibung von
93.049,33 Euro je 100.000 Euro Nominale anzudienen. Die Inhaber der BUWOG-Wandelschuldverschreibungen können jedoch innerhalb des Kontrollwechselfensters (voraussichtlich 16. März 2018 bis
einschließlich 27. April 2018) ihre BUWOG-Wandelschuldverschreibungen zum angepassten Wandlungspreis wandeln. Lieferaktien können in der Nachfrist zum Preis von 29,05 Euro je Aktien der Vonovia
angedient werden.