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     329  0 Kommentare Deutsche Unternehmen schlecht auf EU-Datenschutz-Grundverordnung vorbereitet (FOTO)

    Düsseldorf (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
    abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -

    EU-Datenschutz-Grundverordnung: Mehr Bürokratie und hohe Strafen
    Großteil der Unternehmen ist überfordert

    Noch zwei Monate bleiben bis die EU-Datenschutz-Grundverordnung
    (kurz EU-DSGVO) endgültig in Kraft tritt. Für Verbraucher bringt sie
    neue Rechte, für Unternehmen vor allem neue Pflichten und viel
    Arbeit. Bis zum 25. Mai 2018 müssen Unternehmen und Behörden EU-weit
    ihre Compliance zum Umgang mit personenbezogenen Daten vollständig
    angepasst haben.

    Dies gilt auch dann, wenn die Datenverarbeitung im Nicht-EU
    Ausland stattfindet, die Leistungen aber in der EU angeboten werden.
    Um das zu erreichen, muss die Datenverarbeitung in allen
    Unternehmensbereichen transparenter gestaltet und strenger
    dokumentiert werden. Organisationen jeder Art müssen einen genauen
    Überblick über alle in Frage kommenden Daten haben, klare Vorgaben
    machen, wie mit ihnen umzugehen ist und alle Daten jederzeit
    umfangreich schützen. Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 %
    des weltweiten Jahresumsatzes bei Nichtbefolgung oder schweren
    Verstößen sollten Warnung genug sein.

    Ein Großteil der deutschen Unternehmen fühlt sich unzureichend
    vorbereitet

    Und dennoch sind erschreckend viele deutsche Unternehmen noch
    nicht ausreichend auf diese Umstellung vorbereitet. Eine aktuelle,
    umfassende Studie des in Kalifornien ansässigen
    Softwaretechnologieunternehmens Senzing zeigt, dass deutsche
    Unternehmen stark zweifeln, ob sie die Anforderungen der EU-DSGVO
    erfüllen. So äußert sich ein Drittel (33 %) der Befragten "besorgt"
    über die eigene DSGVO-Konformität. Viele zeigen auch eine gefährliche
    Unkenntnis der EU-Datenschutz-Grundverordnung, gepaart mit der
    unbegründeten Zuversicht, dass sie nicht betroffen sein werden
    (http://ots.de/q9aPVI).

    Dr. Frank Hülsberg, Senior Partner bei der
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton und dort
    verantwortlich für den Bereich Governance, Risk & Compliance nennt
    mögliche Gründe dafür: "Oft gibt es nicht die nötigen Fachkräfte, um
    Firmen und Behörden verständlich über die
    EU-Datenschutz-Grundverordnung und die damit einhergehenden
    Neuerungen zu beraten." Weiter erklärt er: "Außerdem handelt es sich
    bei der EU-DSGVO um einen immensen bürokratischen Eingriff in die
    Wirtschaft, der besonders die kleineren Unternehmen überfordert."

    Neben technischen Maßnahmen auch räumliche Vorkehrungen notwendig

    Der Experte von Warth & Klein Grant Thornton weist auf eine
    Vielzahl von Vorkehrungen hin, die bis zum 25. Mai noch zu treffen
    sind: Dazu zählen insbesondere die Erstellung entsprechender
    Richtlinien sowie Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum
    Thema Datenschutz. Aus praktischer Sicht müssen zahlreiche
    IT-Prozesse und datenschutzfreundliche Voreinstellungen implementiert
    bzw. angepasst und in einem Verfahrensverzeichnis erfasst werden.
    Auch räumlich gesehen haben Unternehmen Maßnahmen zu treffen, um
    unberechtigten Zutritt zu und Zugriff auf schutzbedürftige Unterlagen
    zu verhindern. Zu empfehlen ist der Einsatz von gut geschulten - ggf.
    auch externen - Datenschutzbeauftragten, deren Rolle insbesondere vor
    dem Hintergrund zunehmender Digitalisierung auch im Mittelstand an
    Bedeutung gewinnt.

    Trotz der neuen Regelung und aller damit einhergehenden
    Schwierigkeiten, wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung größtenteils
    als großer Fortschritt angesehen. Wichtig ist in jedem Fall, dem
    Thema ausreichend Beachtung zu schenken und rechtzeitig zu handeln.
    So sparen sich alle betroffenen Unternehmen und Behörden nicht nur
    jede Menge Ärger, sondern am Ende auch viel Geld.

    Über Warth & Klein Grant Thornton:

    Warth & Klein Grant Thornton gehört zu den 10 größten deutschen
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Rund 900 Mitarbeiterinnen und
    Mitarbeiter betreuen an 10 Standorten in Deutschland neben
    börsennotierten Unternehmen den großen Mittelstand. Schwerpunkte der
    Arbeit der Gesellschaft sind Wirtschaftsprüfung, Steuer- und
    Rechtsberatung sowie Corporate Finance & Advisory Services. Die
    Gesellschaft berät weltweit im Netzwerk von Grant Thornton mit rund
    50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an mehr als 700 Standorten
    in über 135 Ländern.

    Warth & Klein Grant Thornton verfügt über eine besondere Expertise
    im Bereich Governance, Risk & Compliance. Ob IT-Sicherheit,
    Datenschutz oder forensische Untersuchungen: Rund 30 Experten
    (Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, IT-Spezialisten) bieten
    Unternehmensleitungen und Aufsichtsorganen umfassende Unterstützung
    bei der Risikoabwehr und der Aufklärung von Vorfällen.

    OTS: Warth & Klein Grant Thornton
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/83393
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_83393.rss2

    Pressekontakt:
    Ihre Ansprechpartner für Rückfragen:
    Karl-Heinz Heuser
    Heuser Agentur für Strategie- und Kommunikationsberatung
    Telefon: + 49 221 397 503-50
    Email: kh.heuser@heuser-kommunikation.de
    für Warth & Klein Grant Thornton



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