BAWAG Group AG
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta012/06.04.2018/10:00) - -
BAWAG Group AG
Wien, FN 269842 b
(die "Gesellschaft" oder "BAWAG")
EINLADUNG zur ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG der BAWAG Group AG
eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN 269842 b
am 7. Mai 2018 um 11.00 Uhr, Wiener Zeit,
Austria Center Vienna, 1220 Wien, Bruno-Kreisky-Platz 1
mit folgender Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des konsolidierten Corporate-Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019
7. Wahlen in den Aufsichtsrat
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1. Bereitstellung von Informationen
Insbesondere folgende Unterlagen werden gemäß § 108 Abs 3 bis 4 AktG ab dem 16. April 2018 unter der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft www.bawaggroup.com abrufbar:
- Jahresabschluss 2017 samt Lagebericht;
- Konsolidierter Corporate-Governance Bericht 2017;
- Konzernabschluss samt Konzernlagebericht 2017;
- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017;
- Nichtfinanzieller Bericht 2017;
- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands;
- Beschlussvorschläge zu den TOPs 2-7;
- Erklärungen der vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG zu TOP 7;
- diese Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung;
- Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG.
2. Teilnahmeberechtigung und Nachweis der Aktionärseigenschaft, Nachweisstichtag
Die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit nach dem Anteilsbesitz am 27. April 2018, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (Nachweisstichtag).