DGAP-Adhoc
Zapf Creation AG beabsichtigt Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 4,65 je Aktie, wahlweise in Form einer Aktiendividende
DGAP-Ad-hoc: Zapf Creation AG / Schlagwort(e): Dividende - Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in Jurisdiktionen, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte - |
Rödental, den 12. April 2018
Vorstand und Aufsichtsrat der Zapf Creation AG beabsichtigen, der Hauptversammlung am 04. Juli 2018 die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 4,65 je dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen.
Von dem Ausschüttungsbetrag müssten ca. 40 % von den Aktionären mit Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert werden, während der restliche Betrag, entsprechend aufgerundet auf EUR 2,79 je Aktie, als Leistung aus dem steuerlichen Einlagenkonto im Sinne von § 27 KStG steuerfrei ausgeschüttet werden könnte.
Den Aktionären der Gesellschaft soll zur Schonung der Liquidität der Gesellschaft und zur Stärkung ihres Eigenkapitals die Möglichkeit gewährt werden, die Dividende nach ihrer Wahl ausschließlich in bar oder teilweise in bar und teilweise in Form von Aktien der Zapf Creation AG zu erhalten ("Aktiendividende"). Die Aktiendividende kann hinsichtlich des über den sog. Sockeldividendenanteil in Höhe von EUR 0,55 je Aktie hinausgehenden Betrags in Höhe von EUR 4,10 ("Anteiliger Dividendenanspruch") gewählt werden. Der Sockeldividendenanteil dient dazu, die mögliche Steuerpflicht der Aktionäre hinsichtlich der Dividendenforderungen zu erfüllen. Daraus ergibt sich eine Liquiditätsbelastung für die Gesellschaft infolge der Dividendenausschüttung von mindestens EUR 3.537.573,05.