VW Abgasaffäre
VW-Diesel-Skandal: Konzern muss Diesel-Tiguan gegen Neufahrzeug austauschen!
Das Landgericht Hamburg (Az. 329 O 105/17) ebnet einen Erfolgsweg für Geschädigte des VW-Diesel-Skandals: Trotz Software-Updates muss der VW-Konzern einen betroffenen Diesel zurücknehmen und gegen ein aktuelles Modell austauschen. Das Urteil des LG Hamburg könnte damit wegweisend für viele Verbraucher sein.
Austausch trotz Software-Update
Konkret ging es in dem Fall um einen VW Tiguan, in dem die manipulierte Software verbaut worden war. Volkswagen rief die Serie daraufhin zurück und führte Software-Updates durch. Ein Jahr später verklagte der Besitzer Volkswagen aufgrund des mangelhaften Fahrzeuges. Bislang urteilten viele Gerichte, die sich mit der Volkswagen-Affäre beschäftigen, dass der Mangel durch die durchgeführten Updates aufgehoben werden. Das Landgericht Hamburg ist hier als erstes Gericht anderer Meinung.
Der Richter des LG Hamburg führte aus, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Lieferung mängelbehaftet gewesen sei. Auch das Update behebt diesen Mangel nicht, sondern sei für den Verbraucher unzumutbar. Konsequenz dessen: Der Händler muss dem Kunden, obwohl es bereits ein neues Modell gibt, einen Neuwagen im Austausch für den mangelhaften VW Tiguan liefern. Ein weiterer Pluspunkt des Urteils: Der Kläger muss keinerlei Nutzungsentschädigung für die Benutzung des alten VW Tiguan zahlen!
Hartnäckig sein lohnt sich!
Wie Sie nun selbst sehen, zahlen sich Geduld und Vertrauen aus. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist ein Hoffnungsschimmer für viele Geschädigte und zeigt wieder einmal, dass es sich lohnt für seine Rechte zu kämpfen.
Möchten auch Sie sich diesem Kampf anschließen, wenden Sie sich gerne an uns. Bereits hunderte Mandaten vertrauen auf unsere Kompetenz auf dem Gebiet des Diesel-Skandals. Wir freuen uns auf Sie!