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    Linz Textil Holding AG  496  0 Kommentare Einberufung der 140. ordentlichen Hauptversammlung

    Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

    Linz (pta009/26.04.2018/08:00) - LINZ TEXTIL HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT
    Linz
    FN 75631 y, ISIN AT0000723606

    Einberufung der 140. ordentlichen Hauptversammlung

    Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 140. ordentlichen Hauptversammlung der LINZ TEXTIL HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT am Donnerstag, dem 24. Mai 2018, um 10:30 Uhr, im Sitzungssaal des Bürogebäudes der Gesellschaft, 4030 Linz, Wiener Straße 435.

    I. TAGESORDNUNG
    1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2017
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
    Geschäftsjahr 2017
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
    Geschäftsjahr 2017
    5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
    6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
    7. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat

    II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
    Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 3. Mai 2018 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.linz-textil.at zugänglich:
    * Jahresabschluss mit Lagebericht,
    * Corporate-Governance-Bericht,
    * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
    * Vorschlag für die Gewinnverwendung,
    * gesonderter konsolidierter nichtfinanzieller Bericht,
    * Bericht des Aufsichtsrats,
    jeweils für das Geschäftsjahr 2017;
    * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7,
    * Erklärungen des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
    * Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
    * Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
    * vollständiger Text dieser Einberufung.

    III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 14. Mai 2018 (Nachweisstichtag).
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 18. Mai 2018 (24:00 Uhr) ausschließlich in Schriftform auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:

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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    Linz Textil Holding AG Einberufung der 140. ordentlichen Hauptversammlung LINZ TEXTIL HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT Linz FN 75631 y, ISIN AT0000723606 Einberufung der 140. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 140. …