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    Linz Textil Holding AG  496  0 Kommentare Einberufung der 140. ordentlichen Hauptversammlung - Seite 2


    (i) für die Übermittlung der Depotbestätigungen in Schriftform
    Per Post oder Boten LINZ TEXTIL HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT
    zH Investor Relations
    Wiener Straße 435, 4030 Linz
    Per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gem § 4 Abs 1 SVG an
    anmeldung.linztextil@hauptversammlung.at
    Per SWIFT GIBAATWGGMS
    (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000723606 im Text angeben)
    (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigungen in Textform, die die Satzung gem § 16 Abs 3 genügen lässt
    Per Telefax +43 (0)1 8900 500-47, z.H. Investor Relations
    Per E-Mail anmeldung.linztextil@hauptversammlung.at
    (Bitte Depotbestätigung im Format PDF)
    Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
    Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
    * Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
    * Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
    * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000723606,
    * Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
    * Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
    Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 14. Mai 2018 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.
    Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
    Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Hauptversammlung erschienenen Personen festzustellen.
    Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
    Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10 Uhr.

    IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN
    Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    Linz Textil Holding AG Einberufung der 140. ordentlichen Hauptversammlung - Seite 2 LINZ TEXTIL HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT Linz FN 75631 y, ISIN AT0000723606 Einberufung der 140. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 140. …